Autorenhinweis

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 (Stand September 2019)


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ZKM - Zeitschrift für Konfliktmanagement

Bearbeitungsrichtlinien für Aufsatzmanuskripte

Die ZKM ist die interdisziplinäre Fachzeitschrift für die Bereiche Konfliktmanagement und Mediation sowie aller Schnittstellen und verwandten Verfahren alternativer Streitbeilegung und Konfliktprävention. Wir freuen uns auf Ihr Manuskript!

 

Wichtiges vorweg

Die Redaktion nimmt nur Beiträge zur Alleinveröffentlichung an. Manuskripte, die zur Ver­öffentlichung in der ZKM eingereicht werden, dürfen nicht gleichzeitig anderen Verlagen und Redaktionen zur Publikation angeboten werden. Mit Einreichen des Manuskripts versichern die Autoren, über die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an allen in ihrem Beitrag enthaltenen Daten und Abbildungen zu verfügen. Ein Wiederabdruck eines in der ZKM erschienen Artikels, auch in Aus-zügen, bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der Redaktion.

 

Umfang

Der Umfang eines Aufsatzes sollte 22.000 Zeichen (inkl. Fußnoten und Leerzeichen!) nicht über-schreiten. Längere Manuskripte werden nur in Ausnahmefällen nach Absprache mit der Redaktion angenommen.

Der Zeichenumfang kann in Word wie folgt ermittelt werden: Überprüfen>Wörter zählen>Fuß- und Endnoten berücksichtigen>Zeichen (mit Leerzeichen).

 

Aufbau / Gliederung

● Dem Artikel ist ein kurzer Abstract voranzustellen, der in wenigen Sätzen die behandelte Problematik umreißt. Der aussagekräftige Abstract umfasst in aller Regel nicht mehr als 3 Sätze. Dieser Abschnitt enthält keine Fußnoten.

● Der Beitrag ist alphanumerisch zu gliedern: A. ... I. ...1. ... a) ... aa) ...(1) ....

● Sämtliche Zwischenüberschriften sind in die Gliederung einzubeziehen. Bitte wählen Sie prägnante, kurze Überschriften.

● Im Interesse der Leser veröffentlichen wir am Ende des Beitrags ein Autorenfoto sowie einige Angaben zur Person des Autors: Name, Berufsbezeichnung, Firma, Ort, eMail, ggf. Homepage.

 

Sprache / Geschlechter

● Aus Gründen der besseren Lesbarkeit soll auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet werden. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung stets für alle Geschlechter. Es besteht die Möglichkeit, einen entsprechenden Hinweis in den Fußnoten aufzunehmen.

 

Zitierweise

● Aus Platzgründen bitten wir Sie, auf einen umfangreichen Fußnotenapparat zu verzichten. Bitte setzen Sie Fußnoten jeweils an das Ende einer Manuskriptseite und verweisen Sie nicht auf eine anhängende Literaturliste.

● Aus technischen Gründen ist auf Fußnoten an den Überschriften sowie im Abstract ganz zu verzichten.

● Verweise auf Buchtitel sind durch Nennung des Nachnamens des Autors/Hrsg., den Titel, Erscheinungsort und -jahr, Auflage sowie Seitenangabe zu kennzeichnen (z.B. Hohmann/Morawe, Praxis der Familienmediation, 2. Aufl., Köln 2012, S. 69.).

● Bei Aufsätzen gilt folgende Reihenfolge der Angaben: Autor/Hrsg., Zeitschrift und Jahrgang, Seitenzahl (ohne S.). Titel der zitierten Aufsätze werden nicht angegeben (z.B. Mayer, ZKM 2013, 26).

● Mit Blick auf die Auffindbarkeit in Datenbanken dürfen verallgemeinernde Kürzel wie "ders.", "dies.", "a.a.O." oder "ebenda" dürfen generell nicht verwendet werden.

● Mehrere Zitate werden durch Semikolon getrennt. Wird ein Autor mehrfach hintereinander zitiert, muss auch der Name wiederholt werden (z.B. Mayer, ZKM 2018, 35; Mayer, ZKM 2016, 108 ff.).

● Wird eine Quelle mehrfach zitiert, kann das zitierte Werk beim zweiten Zitat in abgekürzter Form bezeichnet und auf die erste ausführliche Quellenangabe verwiesen werden, z.B. Mayer, in Haft/Schlieffen, Handbuch, (s. Fn. 22), S. 50. Wird ein Zeitschriftenbeitrag mehrfach zitiert, erfolgt hingegen keine Verweisung, vielmehr wird die Fundstelle erneut angeführt (z.B. Mayer, ZKM 2013, 27).

● Bei mehr als drei Autoren ist im Text lediglich der erstgenannte Autor zu nennen und ein "u.a." oder "et al." anzufügen. In der Fußnote sind gleichwohl alle Autoren  aufzuführen.

Urteile werden jeweils mit Gerichtsbezeichnung, Datum, Aktenzeichen und Fundstelle zitiert, z.B. BGH v. 21.09.2017 - IX ZR 34/17, ZKM 2018, 29 ff. Stehen mehrere Entscheidungen desselben Gerichts hintereinander, wird das Gericht wiederholt.

● Bei der Auflistung mehrerer Normen aus unterschiedlichen Gesetzen muss das Paragraphenzeichen wiederholt werden, z.B. §§ 5 Abs. 3, 6 MediationsG, § 3 Abs. 1 ZMediatAusbV.

 

Photo

Bitte stellen Sie uns für die Veröffentlichung ein Portraitfoto zur Verfügung. Idealerweise schicken Sie uns Ihr digitales Foto - Auflösung mindestens 300 dpi - zusammen mit dem Manuskript per eMail.