Otto Schmidt live

Digitaler Zugang zur autonomen Konfliktlösung

Neue Wege zur Förderung der einvernehmlichen Konfliktlösung bietet die zu Jahresbeginn online gegangene Internet-Plattform "Recht ohne Streit". Die Plattform ist ein offener und niederschwelliger Ansatz, Konfliktbeteiligte in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich eine Entscheidung über den im konkreten Konfliktfall einzuschlagenden Weg zu treffen. Konfliktbetroffene werden in ihrem konkreten Konflikt abgeholt und in mehreren Prüfstufen dazu gebracht, selbst zu erkennen, auf welchem Weg sie ihre Ziele am besten umsetzen können. Es wird über Kosten und Anbieter informiert, aber auch aufgezeigt, dass persönliche Interessen durch flexible Verfahrensgestaltungen umgesetzt werden können.

In einer umfangreichen Infothek stellt die von unabhängigen Wissenschaftlern unter Leitung von Professor Reinhard Greger entwickelte Plattform Wissen zu allen Fragen der alternativen Konfliktbeilegung zur Verfügung und ist damit auch für Berufsträgern, die in der Rechts- oder Konfliktberatung tätig sind oder sich mit Konflikten anderer beschäftigen, von großem Wert. Die Nutzung ist kostenlos und anonym.

Zugang zur Plattform: https://rechtohnestreit.de

 


Die Centrale für Mediation ist eine der größten Vereinigungen von Mediator/innen im deutschsprachigen Raum. Unser Anliegen ist die Förderung der Mediation und anderer Methoden konsensualer Streitbeilegung in allen gesellschaftlichen Bereichen.

Nutzen Sie unser Internetangebot sowie unseren Mediatorenpool für alle Informationen rund um alternative Konfliktlösungsmethoden.


Nachrichten



Aktuell in der ZKM
Verhandlungsexperte Professor William Ury hat das erstmals 1981 veröffentlichte Harvard-Konzept ("Getting to Yes") im Laufe der Jahre weiterentwickelt. Im Interview mit Prof. Dr. Georg Berkel erläutert er seine wichtigsten Erkenntnisse aus jahrzehntelanger Verhandlungserfahrung.

Auf Antrag Hessens wird sich die nächste Justizministerkonferenz am 10. November 2023 mit dem Schiedsamtswesen befassen. Anlässlich der Vorstellung der hessischen Initiative erklärte Hessens Justizminister Roman Poseck, dass das Schiedsamtswesen ein Glücksfall für unsere Gesellschaft sei.

Nach der neuesten Rechtsprechung der Cour de Cassation ist erforderlich, dass Parteien in einem Schiedsverfahren sich sowohl gegenüber dem Schiedsgericht als auch der Schiedsinstitution auf Verfahrensfehler berufen, um dem Vorwurf eines Rechtsverzichts zu entgehen.

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