Die Potenziale des Inneren Teams

Digitaler Zugang zur autonomen Konfliktlösung

Neue Wege zur Förderung der einvernehmlichen Konfliktlösung bietet die zu Jahresbeginn online gegangene Internet-Plattform "Recht ohne Streit". Die Plattform ist ein offener und niederschwelliger Ansatz, Konfliktbeteiligte in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich eine Entscheidung über den im konkreten Konfliktfall einzuschlagenden Weg zu treffen. Konfliktbetroffene werden in ihrem konkreten Konflikt abgeholt und in mehreren Prüfstufen dazu gebracht, selbst zu erkennen, auf welchem Weg sie ihre Ziele am besten umsetzen können. Es wird über Kosten und Anbieter informiert, aber auch aufgezeigt, dass persönliche Interessen durch flexible Verfahrensgestaltungen umgesetzt werden können.

In einer umfangreichen Infothek stellt die von unabhängigen Wissenschaftlern unter Leitung von Professor Reinhard Greger entwickelte Plattform Wissen zu allen Fragen der alternativen Konfliktbeilegung zur Verfügung und ist damit auch für Berufsträgern, die in der Rechts- oder Konfliktberatung tätig sind oder sich mit Konflikten anderer beschäftigen, von großem Wert. Die Nutzung ist kostenlos und anonym.

Zugang zur Plattform: https://rechtohnestreit.de

 


Die Centrale für Mediation ist eine der größten Vereinigungen von Mediator/innen im deutschsprachigen Raum. Unser Anliegen ist die Förderung der Mediation und anderer Methoden konsensualer Streitbeilegung in allen gesellschaftlichen Bereichen.

Nutzen Sie unser Internetangebot sowie unseren Mediatorenpool für alle Informationen rund um alternative Konfliktlösungsmethoden.


Nachrichten



Eine kürzlich viel zitierte dpa-Meldung hat eine Frage aufgegriffen, die in der Praxis immer wieder auftaucht: Kann der Arbeitgeber Beschäftigte zur Mediation verpflichten? Die juristische Antwort ist für Mediatorinnen und Mediatoren wenig überraschend: Nein - Mediation bleibt freiwillig. Verpflichtend sind lediglich Personal- oder Klärungsgespräche, nicht aber ein strukturiertes Mediationsverfahren.

Die Rechtsanwälte Benjamin Lissner und Aaron Hildebrand von CMS Hasche Sigle ziehen ein Jahr nach Inkrafttreten des Justizstandort-Stärkungsgesetz zum 1. April 2025 eine ernüchternde Bilanz bezogen auf die Commercial Courts und Chambers. Unter anderem kritisieren sie, dass derzeit noch eine erhebliche Unübersichtlichkeit hinsichtlich der konkreten Zuständigkeitsgebiete der verschiedenen Commercial Courts und Chambers bestehe.

Hessens Justizminister Christian Heinz hat eine erste positive Bilanz zum Commercial Court am OLG Frankfurt und den Commercial Chambers am LG Frankfurt gezogen. Seit ihrer Aufnahme der Tätigkeit am 1. Juli 2025 sind rund 60 Verfahren eingegangen - ein deutliches Signal dafür, dass das spezialisierte Angebot für komplexe wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten angenommen wird.

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