Neue ergänzende Schiedsordnung für Trust-, Nachlass- und Stiftungsstreitigkeiten
Streitigkeiten in globalen Familien mit Vermögen und Stiftung- oder Truststrukturen auf der ganzen Welt bringen besondere Herausforderungen mit sich. Seit dem Jahr 2021 können deshalb gemäß Schweizer Schiedsrecht Schiedsklauseln in einseitigen Rechtsgeschäften wie in Trust- und Stiftungsurkunden sowie Testamenten vorgesehen werden. Sie sind grundsätzlich gültig, wenn der Sitz des Schiedsgerichts in der Schweiz ist.
Ein Erblasser, Trustgründer oder Stiftungsgründer hat damit die Möglichkeit vorzusehen, dass Streitigkeiten in der Familie mit einem Stiftungsrat und anderen Stakeholdern von Fachexperten in einem raschen und vertraulichen Schiedsverfahren beurteilt werden. Insbesondere wenn das Vermögen der Familie in verschiedenen Ländern liegt oder die Familienmitglieder in verschiedenen Ländern Wohnsitze haben, kann mit einem Schiedsverfahren verhindert werden, dass mehrere parallele Nachlassverfahren in verschiedenen Ländern, allenfalls sogar ohne Einbezug aller Beteiligten, geführt werden müssen.
Die neuen TEF Rules als Ergänzung der Swiss Rules of International Arbitration, die am 1. Juli 2025 in Kraft treten, enthalten klare Leitlinien zu Themen wie Benachrichtigung, Informationsrechte und Vertretung der betroffenen Parteien, Zusammensetzung des Schiedsgerichts sowie zum anwendbaren materiellen Recht bei Nachlassangelegenheiten. Zusätzlich stehen Muster-Schiedsklauseln zur Verfügung, die in Testamenten, Erbverträgen, Trust-Urkunden und Stiftungsstatuten verwendet werden können. Die TEF Rules werden zusammen mit einer erläuternden Anmerkung in den Sprachen Englisch, Deutsch, Französisch und Italienisch verfügbar gemacht und können hier abgerufen werden: https://www.swissarbitration.org/supplemental-swiss-rules-for-trust-estate-and-foundation-disputes-1-july/