Neue Regeln für Schiedsverfahren

Schiedsverfahren haben für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmen auf der ganzen Welt eine große Bedeutung. Auch hierzulande sollen sie weiter zunehmen. Dafür will das Bundesjustizministerium die bestehenden Regeln vereinfachen und flexibler gestalten. Dies geht aus einem Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts hervor, der Anfang Februar 2024 für eine Stellungnahme an die Bundesländer und Verbände verschickt worden ist.

Die Schiedsverfahren, die nicht in öffentlichen Gerichtsverfahren verhandelt, sondern von selbst gewählten Schiedsrichtern geschlichtet werden, sollen enger mit anderen Reformen verzahnt werden, die Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) schon angestoßen hat. Das gilt für staatliche Zivilprozesse vor Commercial Courts, vor denen die Verfahren vollständig in englischer Sprache geführt werden. Auch Videoverhandlungen sollen künftig leichter möglich sein. Insgesamt soll es weniger Formalismus geben und dafür mehr Offenheit für digitale Lösungen. Dadurch soll die Leistungsfähigkeit erhöht und die Attraktivität Deutschlands als Schiedsstandort gestärkt werden, heißt es in dem Gesetzesentwurf.

An einer weiteren Öffnung der nichtöffentlichen Verhandlungen schieden sich jedoch die Geister - befeuert durch den Vorwurf, in der Handelsgerichtsbarkeit und in den sogenannten Post-M&A-Verfahren werde alles hinter verschlossenen Türen entschieden. Wie sich schon im vergangenen Jahr aus dem Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums abzeichnete, war Buschmann durchaus bereit, auf zentrale Wünsche von Unternehmen einzugehen. Schon bei der Vereinbarung solcher Schiedsklauseln haben die Parteien künftig mehr Freiheit: Sie sollen formlos abgeschlossen werden können. Spätere Entscheidungen eines Schiedsgerichts sollen zudem veröffentlicht werden können, wenn die Parteien dem nicht widersprechen. Die Veröffentlichung soll auch auf elektronischem Wege möglich sein – mithilfe einer elektronischen Signatur. Damit soll die Transparenz bei den Entscheidungen gestärkt werden und die Fortentwicklung des Rechts gefördert werden.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 27.02.2024 14:01
Quelle: www.faz.net v. 1.2.2024

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