Schiedsgerichte: Kosten von Investitionsschutzverfahren in der Kritik

23 Millionen Euro kosten die laufenden Klagen von Unternehmen gegen die Bundesrepublik. Die Linke fordert deshalb ein Ende der Verfahren gegen Staaten. Durch Investitionsschutzabkommen können Unternehmen vor privaten Schiedsgerichten Staaten verklagen. Aktuell gibt es vier laufende Klagen gegen Deutschland. Dafür hat die Bundesrepublik bislang 23 Millionen Euro Verfahrenskosten bezahlt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der Linken hervor.

Anstatt Konzerne für Umweltzerstörung zur Verantwortung zu ziehen, erpressten diese über Schiedsgerichte 'Entschädigungen für Kosten und theoretisch entgangene Gewinne’, wenn sie die Zerstörung beenden mussten, sagt Ralph Lenkert, Energiepolitischer Sprecher der Linken. Schiedsgerichte seien teuer, intransparent, demokratiefeindlich und würden von Anwaltskanzleien und internationalen Konzernen zur Profiterwirtschaftung missbraucht, so Lenkert. Die Linke fordert deshalb, alle Verträge mit Schiedsgerichtsverfahren zu kündigen.

Fast 13 Millionen Euro kostet bislang die Klage von 2019 von Strabag gegen Deutschland. Der österreichische Baukonzern beklagt Verluste in Offshore-Windenergie-Projekten durch schlechtere Investitionsbedingungen im Zuge des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Vor dem Hintergrund klagt auch das irische Unternehmen Mainstream seit 2021. Die Kosten dafür bislang: 8,8 Millionen Euro. Noch im Oktober 2023 haben zwei weitere Konzerne beim privaten Schiedsgericht der Weltbank Klagen gegen Deutschland eingereicht. Der britische Energiekonzern Klesh Group klagt wegen der Übergewinnsteuer und das Schweizer Unternehmen Azienda Elettrica Ticinese (AET) wegen des Kohleausstiegs. Innerhalb von vier Monaten sind bereits über 600.000 Euro Verfahrenskosten angefallen.

Die meisten Klagen werden auf Basis des Energiechartavertrags erhoben. Deutschland ist Ende 2023 davon ausgetreten, berichtet die TAZ. Eine Klausel im Vertrag besage jedoch, dass Klagen auch noch bis 20 Jahre nach Vertragsaustritt möglich seien. Außerdem habe Deutschland weitere Investitionsschutzverträge mit 80 Staaten.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 27.02.2024 13:58
Quelle: www.taz.de v. 20.2.2024

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