PKV-Ombudsmann: Immer weniger Schlichtungen notwendig

Privatversicherte haben nur wenig Anlass zur Beschwerde. Gerade einmal 5.415 Schlichtungsanträge verzeichnete der PKV-Ombudsmann im Jahr 2023, wie der soeben veröffentlichte Tätigkeitsbericht zeigt. Das ist der niedrigste Wert der vergangenen 10 Jahre.

Gemessen an der Gesamtzahl von über 47 Millionen bestehenden Verträgen in der Krankenversicherung, der Zusatzversicherung und der Pflegeversicherung entspricht er einer Beschwerdequote von gerade einmal 0,011 Prozent. In der Gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine vergleichbare Institution als neutrale Schlichtungsstelle. Die Versicherten dort können sich ans Bundesversicherungsamt wenden.

Die Zahl der Eingaben zum Thema Beitragserhöhungen ist mit 130 deutlich zurückgegangen. 2021 waren es noch 694. Im Jahr 2022 gab es hier zwar einen Wert von 1.777. Dabei handelte es sich jedoch um einen Sondereffekt, weil eine Rechtsanwaltskanzlei kurz vor Jahresende auf einen Schlag 1.300 Anträge im Zusammenhang mit Beitragsanpassungen eingereicht hatte.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 06.02.2024 13:56
Quelle: www.pkv.de v.1.2.2024

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