Bistum will gerichtliche Mediation mit Missbrauchsopfer

Das Bistum Aachen sucht einen neuen Weg, um mit der Schmerzensgeldklage eines Missbrauchsopfers umzugehen. In einem konkreten Fall reagierte es mit der Einrede der Verjährung, bietet zugleich aber auch ein gerichtliches Mediationsverfahren an. Einem Mediationsverfahren muss zunächst das Gericht und dann auch der Kläger zustimmen.

Ein Gericht könnte aber auch die Einrede der Verjährung als sittenwidrig zurückweisen. Nach einem Bericht der Aachener Zeitung hat der Missbrauchsbetroffene das Bistum beim Aachener Landgericht auf 180.000 Euro Schmerzensgeld im Zuge der Amtshaftung verklagt. Er wurde in den 1960er Jahren von einem Kaplan über sechs Jahre lang missbraucht. Im kirchlichen System freiwilliger Zahlungen in Anerkennung des Leids erhielt der Mann 10.000 Euro. Bei diesem Verfahren muss ein Betroffener seine Missbrauchserfahrungen lediglich plausibel darstellen. Im Gerichtsverfahren sind gegebenenfalls die Vorfälle zu beweisen.

Das Landgericht Köln hatte im vergangenen Jahr einem Missbrauchsopfer das bislang höchste Schmerzensgeld von 300.000 Euro zugesprochen. In dem Verfahren hatte das Erzbistum Köln aber keine Verjährung geltend gemacht und den Sachverhalt als unstreitig anerkannt.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 06.02.2024 12:26
Quelle: www.domradio.de v. 31.1.2024

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