Mediation und Rechtsstreit im Harz: Bad Sachsa muss Ex-Geschäftsführer 140.000 Euro zahlen

Rechtsstreit, Meditationsverfahren und Vergleich: Knapp zweieinhalb Jahre hat eine Personalie die Stadt Bad Sachsa bewegt, nunmehr ist ein Schlussstrich gezogen. Der Streit zwischen den Stadtwerken Bad Sachsa und Martin Völz, ehemaliger Geschäftsführer mehrerer Gesellschaften der Stadtwerke Bad Sachsa, wurde mit einem vor dem Landgericht Göttingen geschlossenen Vergleich gütlich beigelegt.

Ausgangspunkt war der 19. Mai 2021. Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bad Sachsa GmbH hatte an diesem Tag die Abberufung des damaligen Geschäftsführers und die Kündigung des Geschäftsführervertrages mit sofortiger Wirkung beschlossen. Zunächst wurde daraufhin ein Mediationsverfahren gestartet, das allerdings ergebnislos verlief. Der nächste Schritt führte beide Konfliktparteien vor das Landgericht in Göttingen. Beide Parteien machten dort geltend, dass sie nach der gescheiterten Mediation eigentlich kaum noch Spielraum für einen Vergleich sähen. Die Vorsitzende Richterin verwies bei der Verhandlung darauf, dass die angeführten Kündigungsgründe zu einem großen Teil streitig seien. Sollten die Parteien keine Einigung erzielen, müsste das Gericht zu den jeweiligen Punkten Beweis erheben, wodurch erhebliche Mehrkosten angefallen wären. Am Ende stimmten die Parteien dem vom Gericht vorgelegten Vergleichsvorschlag zu. Dieser sieht unter anderem vor, dass der Ex-Geschäftsführer, dessen Vertrag normalerweise bis Ende 2022 gelaufen wäre, insgesamt 140.000 Euro erhält. Außerdem sollen gegenseitig keine weiteren Vorwürfe erhoben werden.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 16.01.2024 13:26
Quelle: www.harzkurier.de v. 23.11.2023

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