HafenCity 15: Gericht schlägt Mediation vor

Neben dem Elbtower-Desaster steht in Hamburg auch das im Bau befindliche Westfield Überseequartier (kurz: HafenCity 15) in der Kritik. Neben einem Shoppingcenter, Kinosälen, Hotels, Büro- und Wohnnutzungen soll hier ein großes Kreuzfahrtterminal entstehen. Die Gesamtgröße, in 2015 mit 228.000 qm Geschoßfläche veröffentlicht, wuchs seither auf ca. 284.000 qm an. Hier streitet eine Klägergemeinschaft seit Jahren mit der Stadt über den Bebauungsplan.

Das Oberverwaltungsgericht hat die Stadt nun zu einer Mediation mit den Anwohnern aufgefordert. Kritisiert werden zum Beispiel falsche Verkehrsprognosen, denn es ist zu erwarten, dass viele Autos und Lastwagen den neuen Publikumsmagneten ansteuern werden. Das bringt Lärm und schlechte Luft. Auch die Abgase, die die Kreuzfahrtschiffe vom Terminal hinter dem Quartier in den Stadtteil blasen, seien bei den Planungen bisher nicht berücksichtigt worden. Zudem könnte sich das ohnehin spezielle Klima im Stadtteil im Sommer durch die aufgeheizten Betonmassen verändern.

Zum Hintergrund: Der Bebauungsplan HC 15 wurde im September 2016 erstmalig öffentlich ausgelegt. Trotz vielfältiger Kritik wurde im Dezember 2016 die Vorweggenehmigungsreife erklärt und der Senat begann mit der Erteilung von Baugenehmigungen. In 12/2016 gründete sich aus Protest die hamburgweite Initiative Lebenswerte HafenCity und begann, sich laufend öffentlich zu Wort zu melden.

Am 9.2.2018 wurde der B-Plan HC 15 erstmalig förmlich festgestellt. Im Juli 2018 reichte eine Klägergemeinschaft, unterstützt durch die Initiative Lebenswerte HafenCity, Normenkontrollklage ein. Das OVG bewirkte im November 2019 eine Zusicherung der Stadt Hamburg, den offensichtlich fehlerhaften Plan zu heilen einschließlich erneuter förmlicher Feststellung innerhalb eines Jahres. Kritikpunkte waren u.a. defizitäre und ungeeignete Gutachten zu den Auswirkungen auf Verkehr, Lärm- und Luftbelastungen der Anwohnerinnen und Anwohner (innerhalb und außerhalb des Plangebiets) sowie mangelnde Berücksichtigung von Klimaschutz und Klimaanpassung.

Die Stadt Hamburg begann das angekündigte Heilungsverfahren laut der Initiative Lebenswerte Hafencity fast ein Jahr verspätet mit entsprechend verspäteter förmlicher Feststellung. Das Ergebnis dieses „Heilungsverfahrens“ löste die kritisierten Probleme nicht. Auch nach dem mittlerweile dritten Heilungsverfahren sind wichtige Kritikpunkte nicht gelöst. Am 23.8.2023 hat die Klägergemeinschaft dem Gericht erklärt, die Verfahren der Normenkontrollklage fortzuführen. Der Anwalt hat Einsicht in die sehr umfangreichen Akten beantragt und bekommen. Den daraus entstandenen 40-seitigen Schriftsatz sandte der Anwalt dem Gericht am Abend des 13.11.2023 zu. Das OVG hat am 15.11.2023 diesen Schriftsatz dem Anwalt der Stadt Hamburg mit der Aufforderung zur Stellungnahme bis zum 5.1.24 zugesandt und dabei ausdrücklich nahegelegt, einem Mediationsverfahren zuzustimmen.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 19.12.2023 11:06
Quelle: Initiative Lebenswerte HafenCity Kurzinfo vom 18.11.2023 und www.tagesjournal.de v. 12.12.2023

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