Schweiz: 42 Prozent mehr neue Schlichtungsverfahren im Miet- und Pachtwesen

17.519 neue miet- oder pachtrechtliche Schlichtungsverfahren sind zwischen Januar und Juni 2023 in der Schweiz eingeleitet worden. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum stellt dies einen Anstieg von 42,2 Prozent dar. Die paritätischen Schlichtungsbehörden erledigten in der Berichtsperiode 13.395 Verfahren. Deutlich mehr erledigte Fälle gab es bei Mietzinserhöhungen und Nebenkosten. Die Zunahme von 42,2 Prozent steht wahrscheinlich im Zusammenhang mit dem Anstieg des hypothekarischen Referenzzinssatzes am 2. Juni 2023.

Zusammen mit den Neuzugängen hatten die Schlichtungsbehörden im 1. Halbjahr 2023 insgesamt 23.723 Verfahren zu behandeln. 13.395 Verfahren konnten abgeschlossen werden. In 7.572 oder in 56,5 % der erledigten Verfahren wurde zwischen den Parteien eine Einigung durch einen Vergleich, eine Klageanerkennung oder einen Klagerückzug erzielt. Nicht einigen konnten sich die Parteien bei 2024 (15,1 %) der Verfahren. Das führte zur Erteilung einer Klagebewilligung. 2.852 bzw. 21,3 % der Fälle wurden durch Rückzug, Nichteintreten, Gegenstandslosigkeit oder Überweisung an ein Schiedsgericht erledigt. In 32 Fällen kam es zu einem Mediationsverfahren.

Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten in der Schweiz führt eine Schlichtungsbehörde vor dem richterlichen Entscheidungsverfahren einen Schlichtungsversuch durch. Bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen besteht die Schlichtungsbehörde aus einer unabhängigen vorsitzenden Person und der paritätischen Mieter- und Vermietervertretung. Das Verfahren richtet sich nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO).



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 28.11.2023 09:35
Quelle: Medienmitteilung Schweizerische Eidgenossenschaft v. 21.11.2023

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