Mediation geglückt: Einigung bei der geplanten Roy-Robson-Erweiterung in Lüneburg

Eine Lösung ist da: In der Auseinandersetzung um die vom Lüneburger Modeunternehmen Roy Robson geplante Erweiterung des Fabrikverkaufs an der Bleckeder Landstraße haben sich die Inhaberfamilie Westermann und der Vorstand des Lüneburger City-Managements (LCM) auf einen gemeinsamen Lösungsvorschlag geeinigt. Dieser sieht unter anderem eine schrittweise Erweiterung der Verkaufsflächen sowie eine Begrenzung der Flächen für Fremdmarken vor.

Die Lösung wurde im Rahmen eines Mediationsverfahrens unter der Leitung des Mediators Tilman Metzger erarbeitet. Zu dem Verfahren hatten Lüneburgs Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch und Michael Zeinert, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg (IHKLW), im Frühjahr gemeinsam eingeladen. Die Vereinbarung der Mediationsbeteiligten ist eine Empfehlung an den Rat der Hansestadt Lüneburg, der dem Vorschlag noch zustimmen muss.

Aktuell betreibt Roy Robson eine Verkaufsfläche mit einer Größe von 2.550 Quadratmetern. Rund 1.800 Quadratmeter davon entfallen auf Fremdmarken, die dort neben den Produkten aus dem Hause Roy Robson verkauft werden. Ende 2021 beantragte das Modeunternehmen die Erweiterung der Verkaufsfläche. Vor diesem Hintergrund leitete die Hansestadt Lüneburg die Aufstellung eines Bebauungsplans ein und beauftragte ein Verträglichkeitsgutachten für Erweiterungsschritte auf 3.500 Quadratmeter beziehungsweise 4.150 Quadratmeter. Dieses Gutachten kam im Februar 2023 zu dem Ergebnis, dass eine „kleine Lösung“ für die Innenstadt gerade noch verträglich sei, die „große Lösung“ indes nicht. Von den Innenstadtkaufleuten und insbesondere vom Vorstand des LCM gab es Kritik an der geplanten Erweiterung. Angesichts der zahlreichen coronabedingten Leerstände käme diese zu einer Unzeit. Die Händler störten sich außerdem an dem stark gewachsenen Anteil der Fremdmarken auf der als Fabrikverkauf genehmigten Fläche.

Das Mediationsergebnis sieht unter anderem in einem noch aufzustellenden Bebauungsplan im ersten Schritt eine Erweiterung um rund 280 Quadratmeter auf insgesamt 2.830 Quadratmeter vor. Davon dürfen jeweils höchstens 100 Quadratmeter auf Schuhe und 50 Quadratmeter auf Lederwaren entfallen. Weitere 50 Quadratmeter sind insgesamt für alle anderen Randsortimente vorgesehen. In einem ergänzenden Vertrag zwischen der Stadt und Roy Robson soll zudem festgehalten werden, dass der heutige Bestand an 1.800 Quadratmetern für Fremdmarken auch auf der vergrößerten Fläche nicht ausgebaut werden darf. Ein zweiter Erweiterungsschritt auf dann 3.100 Quadratmeter ist möglich, jedoch frühestens zehn Jahre nach Rechtskraft des jetzt zu beschließenden Bebauungsplans.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 28.11.2023 09:27
Quelle: www.hansestadt-lueneburg.de v. 17.11.2023

zurück zur vorherigen Seite