Strabag vs. Deutschland: US-Gericht setzt Vollstreckung eines ICSID-Schiedsspruchs aus
Der langjährige Investitionsstreit zwischen Strabag SE und der Bundesrepublik Deutschland bleibt weiter ungelöst. Ein US-Bundesgericht hat die Vollstreckung eines ICSID-Schiedsspruchs über rund 335 Millionen Euro vorerst ausgesetzt, weil Deutschland parallel ein Aufhebungsverfahren (Annulment Proceeding) beim ICSID eingeleitet hat.
Eine Entscheidung wird frühestens 2027 erwartet. Das ICSID – International Centre for Settlement of Investment Disputes, das Schiedsgericht der Weltbank für Investoren-Staat-Streitigkeiten – ist für solche Verfahren zuständig.
Der Fall geht auf eingestellt Offshore-Windkraftprojekte zurück, deren wirtschaftliche Grundlage sich nach Gesetzesänderungen in Deutschland verändert hatten. Strabag sah darin eine Entwertung ihrer Investitionen und setze auf internationale Schiedsgerichtsbarkeit. Das ICSID gab dem unternehmen 2024 recht.
Für die außergerichtliche Streitbeilegung ist der Fall besonders relevant: Er zeigt, wie stark internationale Schiedsverfahren unter Druck geraten, wenn nationale und europäische Rechtsordnungen ihre Zuständigkeit reklamieren. Innerhalb der EU sind Investoren-Staat-Schiedssprüche nach der Rechtsprechung des EuGH nicht mehr durchsetzbar – ein Grund, warum Strabag versucht, den Titel in den USA zu vollstrecken. Die aktuelle Aussetzung verdeutlicht, wie komplex und langwierig solche Verfahren werden können, wenn politische Rahmenbedingungen und Rechtswege kollidieren.

