eCommerce-Verbindungsstelle: Neuer Leitfaden für das richtige Impressum auf Websites
Wer braucht ein Impressum und was gehört hinein? Die eCommerce-Verbindungsstelle Deutschland gibt mit einer Neuauflage ihrer Broschüre einen verständlichen Leitfaden in die Hand. Die Broschüre geht dabei auch auf den Wegfall der EU‑Plattform zur Online‑Streitbeilegung ein und erläutert die daraus resultierenden Änderungen bei den Informationspflichten nach dem VSBG sowie die notwendigen Anpassungen im Impressum.
Die Nicht-Einhaltung der Anbieterkennzeichnungspflicht kann unterschiedliche Folgen haben. So kann eine unrichtige oder unvollständige Anbieterkennzeichnung als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro belegt werden. Darüber hinaus können bestimmte Verbraucherschutzverbände und Wettbewerbsvereine einen gerichtlichen Unterlassungsanspruch geltend machen. Auch Abmahnungen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind möglich.

