Tätigkeitsbericht 2025: Bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft gehen 50 Prozent mehr Anträge als im Vorjahr ein

Der zum 1.2.2026 veröffentlichte Tätigkeitsbericht der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (SdR) dokumentiert eine hohe Akzeptanz der Schlichtungsstelle in der Anwaltschaft. Aufgabe der unabhängigen Schlichtungsstelle ist es, in vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen Anwältinnen und Anwälten und ihrer Mandantschaft zu schlichten.

Mit insgesamt 1.498 Schlichtungsanträgen sind 2025 ca. 49 Prozent mehr Anträge als im Vorjahr bei der SdR eingegangen. Zugleich verzeichnete die Schlichtungsstelle immer komplexere Sachverhalte und zum Teil deutlich höhere Streitwerte. Letzteres ist darauf zurückzuführen, dass zum 1.1.2025 die bislang geltende Beschränkung der Zuständigkeit der Schlichtungsstelle auf Streitwerte bis maximal 50.000 Euro entfiel. Die starke Zunahme der Anträge führt die Schlichtungsstelle u.a. auf KI-basierte Plattformen zurück, die für Sachverhalte die passende Schlichtungsstelle identifizieren und beim Formulieren von Schlichtungsanträgen unterstützen.

Im Vergleich zum Vorjahr konnte die Schlichtungsstelle etwa 11 Prozent mehr Einigungsvorschläge unterbreiten. Insgesamt fast zwei Drittel der Fälle konnte die Schlichtungsstelle erfolgreich befrieden. Die Bereitschaft der Anwältinnen und Anwälte, am freiwilligen Schlichtungsverfahren teilzunehmen, ist im Berichtsjahr erneut gestiegen und lag bei ca. 92 Prozent.

Von den erledigten Fällen betrafen etwas mehr als die Hälfte Streitigkeiten um anwaltliches Honorar, die andere knappe Hälfte betrafen auch oder ausschließlich Schadensersatzforderungen gegen die Anwältin bzw. den Anwalt. Weiterhin sehr gering ist die durchschnittliche Verfahrensdauer: Vom Vorliegen der vollständigen Schlichtungsakte bis zum Versenden des Schlichtungsvorschlags dauerte ein Schlichtungsverfahren im vergangenen Jahr durchschnittlich 62 Tage. Die vom Verbraucherstreitbeilegungsgesetz vorgegebene Maximaldauer von 90 Tagen konnte damit erneut deutlich unterschritten werden.

Als Hauptgründe für die Entstehung von Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis identifiziert die Schlichtungsstelle unzureichende Kommunikation unter den Parteien und fehlende Transparenz bei der Vergütungsabrechnung. In Aufklärung und klarer Kommunikation sieht sie zugleich den Schlüssel, um das Entstehen von Streitigkeiten zu vermeiden.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 17.02.2026 09:55
Quelle: SdR, Tätigkeitsbericht 2025 und brak.de v. 4.2.2026

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