Brandenburg: Jahrelanger Streit um fehlerhafte Zwangsversteigerung eines Grundstücks landet beim Güterichter
Ein Ehepaar aus Brandenburg hat ein jahrelanges juristisches Martyrium hinter sich. Jetzt soll der Fall endlich vor einem Güterichter verhandelt werden. Das Ehepaar hatte ein Grundstück in Rangsdorf südlich von Berlin 2010 bei einer Zwangsversteigerung erworben. Nachdem sie darauf ein Haus gebaut und mit ihren zwei Kindern eingezogen waren, meldete sich der ursprüngliche Eigentümer des Grundstücks. Er hatte erst nach dem Zuschlag von der Zwangsversteigerung erfahren – und forderte das Grundstück zurück.
Die Versteigerung sei nicht rechtens gewesen, entschied daraufhin 2014 das Landgericht Potsdam. Denn das Amtsgericht Luckenwalde habe vorher nicht ausreichend nach dem ursprünglichen Eigentümer gesucht. Der Zuschlag wurde wieder aufgehoben. Der Eigentümer zog gegen die Familie vor Gericht.
Das OLG Brandenburg verurteilte die Familie daraufhin im Juni 2023 dazu, binnen eines Jahres ihr Haus abzureißen und das Grundstück zu räumen. Zudem sollte sie eine Grundschuld über 280.000 Euro plus Zinsen für die Baukosten löschen und dem Eigentümer rund 6.000 Euro für die Nutzung des Grundstücks zahlen. Die Eheleute legten Revision ein – die am BGH nun Erfolg hatte. Darin ging es insbesondere darum, zu welchen finanziellen Bedingungen die Familie das Grundstück zu räumen habe, da durch den Hausbau der Wert der Immobilie erheblich gesteigert wurde.
Beim Rechtsstreit um die Immobilie in Rangsdorf wird beim Versuch einer einvernehmlichen Lösung auch das Land Brandenburg mit am Tisch sitzen. Das Land wird dem Rechtsstreit aufseiten der Eheleute beitreten. Der Streit soll nun in einem Güterichterverfahren beigelegt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hatte zuletzt ein früheres Urteil des Oberlandesgerichts in Brandenburg an der Havel aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung an das Gericht zurückverwiesen (BGH, Urt. v. 14.03.2025 – V ZR 153/23). Nun kommt es zu dem Güteverfahren.
Brandenburg vertritt mit der Teilnahme an den Verhandlungen auch seine eigenen Interessen. Das Land könnte nach dem Ende der Streitigkeiten in Staatshaftung genommen werden, da es bei der Vergabe des Grundstücks eklatante Fehler von Seiten der Behörden gab. Das Ehepaar gibt sich vor den Vergleichsverhandlungen hoffnungsfroh. Sie hatten von Anfang an eine Mediation vorgeschlagen.

