Gutachten mit KI erstellt: Landgericht verweigert Sachverständigem die Vergütung
Wer Entscheidungen auf falscher Tatsachenbasis trifft, findet keinen Rechtsfrieden. Deshalb werden auch in Mediationsverfahren Gutachten einbezogen, wenn es darum geht, Tatsachen anzuerkennen oder Entwicklungsprozesse zu verstehen. Warum auch sollte man das Rad neu erfinden? Hat der Sachverständige das Gutachten aber in Wahrheit von der KI erledigen lassen und nur die Rechnung selbst geschrieben, gerät auch die auf einem solchen Gutachten aufbauende Mediation zur Farce.
Deshalb ist es zu begrüßen, dass das Landgericht Darmstadt einem derartigen Gutachter das Honorar verweigert hat. Den Anspruch auf Vergütung eines Professors für ein medizinisches Gutachten kürzte es daher von 2.374,50 Euro auf 0 Euro (Beschl. v. 10.11.2025 – 19 O 527/16). An dem eingereichten Gutachten hatte das Gericht nämlich einiges zu bemängeln: Der Sachverständige hatte die Klägerin nicht untersucht, sondern die Fragen des Gerichts nur ohne Begründung beantwortet, auf Rückfragen des Gerichts später keine richtigen Antworten gegeben und auch nicht so ganz klargestellt, wer das Gutachten nun tatsächlich erstellt hatte. Auch der Inhalt des Gutachtens kam dem Gericht merkwürdig vor. Es war sich sicher: Der Text wurde mit Künstlicher Intelligenz generiert.
Auch Rechtsanwälte sind schon negativ aufgefallen, weil sie Schriftsätze mit der KI gefertigt hatten. Das Amtsgericht Köln schrieb einem Anwalt letzte Jahr in das Urteil, dass er derartige Ausführungen für die Zukunft zu unterlassen habe, da sie die Rechtsfindung erschweren, den unkundigen Leser in die Irre führen und das Ansehen des Rechtsstaates und insbesondere der Anwaltschaft empfindlich schädigen.

