Nazi-Raubkunst: Neues Schiedsgericht nimmt Arbeit auf

Seit Anfang Dezember 2025 kann in Deutschland ein neu eingeführtes Schiedsgericht über die Rückgabe von NS-Raubgut entscheiden. Bei strittigen Fällen von Kulturgütern, die Menschen durch Verfolgung während der NS-Zeit verloren haben, können jetzt insgesamt 36 Schiedsrichter Verfahren führen, teilte Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) mit.

Das Präsidium ist besetzt mit Elisabeth Steiner, ehemals Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, und Peter Müller, ehemals Richter am Bundesverfassungsgericht.

Durch eine sogenannte einseitige Anrufbarkeit des Schiedsgerichts sollen Opfer von geraubtem NS-Kulturgut oder ihre Erben bald einen erleichterten Zugang zu Verfahren erhalten – insbesondere bei Kulturgut im Besitz der öffentlichen Hand. Kläger können sich direkt an das Schiedsgericht wenden und um eine Entscheidung bitten. Das betroffene Museum muss dem nicht mehr zustimmen. Allerdings bezweifeln Kritiker, ob das neue Verfahren Rechtsfrieden bringt, weil sich eine große Zahl an Gemeinden mit Kultureinrichtungen bisher nicht zu dem Schiedsverfahren bekannt hätten und die NS-Opfer Steine statt Brot erhielten.

Dort allerdings, wo es künftig zu Entscheidungen der Schiedsgerichte kommt, sind diese verbindlich. Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, begrüßte das neue Schiedsgericht. Zugleich forderte er von der Bundesregierung die Umsetzung eines Restitutionsgesetzes, um Ansprüchen auf solche Kulturgüter auch in privatem Besitz eine Rechtsgrundlage zu geben, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 15.12.2025 08:50
Quelle: spiegel.de v. 30.11.2025

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