Luxemburg: Neues Gesetz erlaubt kollektive Klagen gegen Unternehmen nach sechsmonatiger Mediationsphase

Nach jahrelangen Diskussionen zieht Luxemburg bei einem wichtigen Verbraucherschutzinstrument nach: Ab sofort können Verbraucherinnen und Verbraucher im Rahmen einer Sammelklage gemeinsam gegen Unternehmen vorgehen.

Das neue Instrument ermöglicht es, dass mehrere Verbraucher gemeinsam vor Gericht ziehen können, wenn sie von demselben Missstand betroffen sind, etwa bei fehlerhaften Produkten, irreführender Werbung oder Vertragsverletzungen. Die Mediation spielt im neuen Sammelklageverfahren eine Schlüsselrolle: Sie soll helfen, Konflikte frühzeitig beizulegen und Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Das Verfahren sieht mehrere Etappen vor: Zunächst prüft das Bezirksgericht Luxemburg, ob die Sammelklage zulässig ist. Danach folgt eine bis zu sechs Monate dauernde Mediationsphase. Scheitert diese, entscheidet das Gericht über die Verantwortung des Unternehmens. Die Kosten für den gesamten Ablauf trägt im Fall einer Verurteilung das betroffene Unternehmen.

Eine vom Staat finanzierte außergerichtliche Schlichtung, die ursprünglich vorgesehen war, wurde gestrichen. In Ländern wie Frankreich und Belgien gibt es Sammelklagen bereits seit 2014. Dort zeigt sich: Sie führen nicht zu einer Welle von Verfahren, stärken aber das Vertrauen der Verbraucher in den Rechtsschutz. Auch in Luxemburg sollen sie künftig helfen, Ansprüche effizienter zu bündeln, Kosten zu sparen und Verbraucher besser zu entschädigen.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 10.11.2025 14:02
Quelle: lessentiel.lu v. 30.10.2025

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