Trotz Anhebung der Streitwertgrenze: Anwaltverein will am Anwaltszwang ab über 5.000 Euro festhalten
Das Bundesjustizministerium (BMJV) möchte kleine Amtsgerichte erhalten und dafür die Streitwertgrenze auf 10.000 Euro anheben. Dadurch könnten den Anwälten laut Berechnungen des BMJV 4.500 Fälle pro Jahr entgehen, was mehrere Millionen Euro weniger Anwaltsvergütungen entspricht. Der DAV ist dafür, Anwaltszwang und Zuständigkeitsstreitwert voneinander zu entkoppeln.
Konkret fordert der Deutsche Anwaltverein (DAV), für den Anwaltszwang gemäß § 78 Zivilprozessordnung (ZPO) weiterhin an der bisherigen Grenze von 5.000 Euro festzuhalten, auch wenn das Bundesjustizministerium (BMJV) plant, den Zuständigkeitsstreitwert für die Amtsgerichte von 5.000 auf 10.000 Euro zu erhöhen. Dies sei im Sinne des Verbraucherschutzes und der Effizienz gerichtlicher Verfahren nötig, so der DAV.
Hintergrund der geplanten Änderung sind sinkende Eingangszahlen an den Amtsgerichten, vor allem solchen in Flächengebieten der Bundesrepublik. Eine entsprechende Studie des BMJV mit diesen Zahlen liegt bereits seit 2023 vor. Durch die Anhebung sollen weiterhin ein leichter Zugang zur Justiz gewährleistet und insbesondere kleinere Amtsgerichte gestärkt werden, denen ansonsten möglicherweise die Schließung droht, wenn die Eingangszahlen noch weiter zurückgingen.
Mit seinem aktuellen Vorhaben suggeriert der Gesetzgeber laut DAV den Bürgern, sie bräuchten keinen anwaltlichen Beistand in Fällen bis 10.000 Euro Streitwert. Dabei könne dies in Wahrheit zu deren Nachteil werden: „In Zeiten von Google, ChatGPT und dergleichen erscheint Fachwissen viel greifbarer, als es wirklich ist. Juristische Laien überschätzen sich mitunter gewaltig", heißt es dazu deutlich in der Erklärung des DAV.

