Internationale Patentkonflikte: Neues Patent Mediation and Arbitration Centre nimmt 2026 seine Arbeit auf

Unternehmen und Patentinhaber können sich über neue Optionen für die außergerichtliche Streitbeilegung in internationalen Patentsachen freuen: Anfang 2026 wird nämlich das Patent Mediation and Arbitration Centre (PMAC) in Ljubljana und Lissabon seine Tätigkeit aufnehmen. Das PMAC ergänzt den Unified Patent Court (UPC) mit Hauptsitz in Paris um alternative Streitbeilegungsverfahren. Ziel ist es, schnelle, vertrauliche und kosteneffiziente Lösungen für komplexe und grenzüberschreitende Patentkonflikte anzubieten.

Typische Anwendungsbereiche werden voraussichtlich Patentlizenzkonflikte, grenzüberschreitende Verletzungsklagen sowie Patentstreitigkeiten in Verbundprojekten oder Joint Ventures sein. Das PMAC stellt zwei spezialisierte Formen der alternativen Streitbeilegung (ADR) für Patentstreitigkeiten zur Verfügung: Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit. Das Mediationsverfahren folgt einem stark parteiautonomen Ansatz. Die Parteien einigen sich auf einen Mediator oder mehrere Mediatoren. Hierbei können sie aus einer Liste erfahrener Patentjuristen und Technikspezialisten wählen oder eigene geeignete Personen auswählen. Das Verfahren beginnt mit der Unterzeichnung einer Mediationsvereinbarung, die den Streitgegenstand, das Ziel (z. B. weltweite Vergleichs-/Lizenzstruktur) und Vertraulichkeitsstandards festlegt. Erfolgt eine Einigung, kann diese auf Antrag durch den UPC als vollstreckbarer Vergleich niedergelegt werden.

Das Schiedsverfahren orientiert sich an internationalen Standards. Die Parteien können Einzelschiedsrichter oder ein Dreier-Schiedsgericht bestellen. Auch hier haben die Parteien Einfluss auf die Auswahl der Schiedsrichter, indem sie bei einem Dreier-Schiedsgericht jeweils frei einen Beisitzer benennen dürfen. Das Verfahren ist flexibel gestaltbar, etwa hinsichtlich Sprache oder Schiedsort. Grundsätzlich ergeht ein endgültiger Schiedsspruch, der wie ein staatliches Urteil vollstreckt werden kann. Bei ausdrücklicher Parteiabrede kann indes auch nur eine Empfehlung ohne Rechtskraft ergehen. Ein Schiedsverfahren unterliegt zudem weitergehenden Vertraulichkeitsregelungen als staatliche Gerichtsverfahren.

Ein durch das PMAC administriertes Schiedsverfahren bietet gegenüber vielen anderen ADR-Verfahren einen erheblichen Vorteil: Denn es wird ein in allen Vertragsstaaten vollstreckbarer Schiedsspruch gewährleistet. Basis hierfür ist die wechselseitige Verweisung im Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht sowie die Anwendbarkeit des New-Yorker Übereinkommens. Damit schließt das PMAC eine Lücke zwischen außergerichtlichen Vergleichsgesprächen und gerichtlicher Rechtsdurchsetzung – mit dem Effekt, dass Parteien schnellere und zugleich rechtlich abgesicherte Lösungen erzielen können.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 13.10.2025 12:17
Quelle: www.unifiedpatentcourt.org und www.lexology.com

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