OLG Celle: Parteiverrat nach Rollenwechsel des Anwaltsmediators

Ein Rechtsanwalt, der sich als "unabhängiger Mediator" zwischen Eheleuten anbietet und später eine Partei in derselben Sache anwaltlich vertritt, verletzt seine Berufspflichten - das hat das OLG Celle in einem aktuellen Beschluss klargestellt (OLG Celle, Beschl. v. 26.8.2025 - 2 ORs 96/25).

Ausgangspunkt war ein Ehekonflikt: Der Ehemann wandte sich zunächst an den Angeklagten, der daraufhin Kontakt zur Ehefrau aufnahm und ihr eine vermittelnde Tätigkeit anbot. In einem ausführlichen Gespräch schilderte sie ihm ihre Sicht der Dinge und bat um Unterstützung bei der Rückgabe persönlicher Gegenstände. Der Angeklagte bemühte sich um eine Einigung - letztlich erfolglos.

Später übernahm er im Scheidungsverfahren die anwaltliche Vertretung des Ehemanns. Das LG Hannover wertete dies als Parteiverrat (§ 356 StGB) und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe auf Bewährung. Die Revision blieb erfolglos.

Das OLG bestätigt: Auch die Tätigkeit als Mediator ist Teil der anwaltlichen Berufsausübung (§ 18 BORA). Wer in dieser Rolle tätig wird, dem werden Interessen anvertraut – auch bei faktischer Beauftragung oder Einzelgesprächen. Eine spätere parteiliche Vertretung in derselben Lebenssache widerspricht dem Neutralitätsgebot (§ 3 Abs. 2 S. 2 MediationsG) und erfüllt den Straftatbestand.

Volltext mit Anmerkung in ZKM 6/2025.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 13.10.2025 12:09
Quelle: OLG Celle, Beschl. v. 26. August 2025 - 2 ORs 96/25

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