US-Börsenaufsicht SEC prüft Aufhebung des IPO-Verbots für verpflichtende Schiedsverfahren

Die oberste Regulierungsbehörde der Wall Street prüft derzeit eine mögliche Richtlinienänderung, die es börsengängigen Unternehmen erlauben könnte, Aktionäre zu verpflichten, Streitigkeiten im privaten Schiedsverfahren anstatt vor Gericht auszutragen. Dieser bedeutende Wandel könnte die Rechte der Anleger empfindlich schwächen.

Die Securities and Exchange Commission (SEC) verfolgt seit langem eine ungeschriebene Regel, wonach Unternehmen, die an die Wall Street gehen möchten, keine Klauseln in ihre Satzungen und Geschäftsordnungen aufnehmen dürfen, die Aktionäre dazu zwingen, Ansprüche wegen Falschangaben oder Betrug ausschließlich im vertraulichen, einzelfallbezogenen Schiedsverfahren geltend zu machen.

Wirtschaftsverbände und Republikaner kritisieren seit langem, dass ihrer Ansicht nach zu viele leichtfertige Sammelklagen von Aktionären eingereicht werden, und plädieren häufig für den Einsatz verpflichtender Schiedsverfahren, um die Anzahl der Gerichtsverfahren zu reduzieren.

Verbraucherschützer und Klägeranwälte argumentieren hingegen, Gerichtsverfahren würden Unternehmen zur Rechenschaft ziehen, Kleinanlegern die Möglichkeit geben, Schadensersatzansprüche durchzusetzen, die ihnen sonst verwehrt blieben, und der Öffentlichkeit Zugang zu Beweisen und juristischen Begründungen verschaffen, die zur Weiterentwicklung des Fallrechts beitragen.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 13.10.2025 11:31
Quelle: www.marketscreener.com v. 17.9.2025

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