EU-Reform der ADR-Richtlinie: Fortschritt mit Lücken?

Am 26. Juni 2025 haben Rat und Parlament eine politische Einigung zur Reform der Richtlinie über die außergerichtliche Streitbeilegung (ADR) erzielt. Ziel ist es, Verfahren für Verbraucher europaweit zugänglicher und digitaler zu gestalten.

Die Reform sieht unter anderem vor:

  • Antwortpflicht für Unternehmen: ADR-Anfragen müssen künftig innerhalb von 20 Arbeitstagen beantwortet werden – bei komplexen Fällen sind bis zu 30 Tage möglich.
  • Erweiterter Anwendungsbereich: Auch vorvertragliche Streitigkeiten und Fälle mit Drittstaaten-Anbietern sollen erfasst werden, sofern beide Seiten zustimmen.
  • Digitale Unterstützung: Ein EU-weites Online-Tool soll Informationen bereitstellen und maschinelle Übersetzung ermöglichen.
  • Automatisierte Systeme: Der Einsatz von KI ist erlaubt, muss aber transparent sein – Verbraucher können eine menschliche Überprüfung verlangen.

Trotz dieser Neuerungen lässt die Reform zentrale strukturelle Defizite unberührt – etwa die freiwillige Teilnahme von Unternehmen oder die fehlende Verbindlichkeit von Entscheidungen.

In Fachkreisen wird erwartet, dass der deutsche Gesetzgeber die Anpassung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) nutzt, um weitergehende Verbesserungen auf nationaler Ebene zu erreichen – etwa durch sektorbezogene Verpflichtungen oder eine Stärkung der Schlichtungsstellen.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 18.08.2025 15:59
Quelle: www.consilium.europa.eu v.26.6.2025 und www.schlichtungs-forum.de

zurück zur vorherigen Seite