Nach dem Block-Entführungsfall: Familienrichter und Mediatoren fordern mehr Mediationen nach Trennungen

Der Fall der Hamburger Steakhouse-Promifamilie Block zeigt, wie erbittert manche Paare um das Sorgerecht streiten. Für die FAZ war das Anlass, aufzuzeigen, welche friedlichen Wege es gibt, die gordischen Streitknoten getrennt lebender Eltern zum Wohl der gemeinsamen Kinder aufzulösen.

An erster Stelle steht dabei die Mediation. Wenn die Emotionen zwischen zwei frisch getrennten Menschen hochkochen, kann ein einfaches Foto große Wirkung entfalten. Diese Erfahrung machen Stephan Schmidt und Marion Leichthammer immer wieder. Beide sind erfahrene Familienrichter. Zudem führen sie nebenberuflich seit mehr als zehn Jahren eine Praxis für Mediation, in der sie Ex-Paare außergerichtlich bei der Konfliktlösung begleiten. Häufig bitten die beiden Mediatoren ihre Mandanten, ein Foto des gemeinsamen Kindes oder der Kinder mitzubringen, das während der Sitzung auf dem Tisch steht. Droht die Stimmung zu kippen, fordern sie beide Parteien auf, sich das Foto anzuschauen. „Für diese Menschen machen Sie das hier“, erinnern Schmidt oder Leichthammer ihre Mandanten dann.

Von Beginn an verfolgten sie den Plan, als Tandem anzutreten, als Ko-Mediatoren. Die Vorteile liegen für sie auf der Hand: Das ausgeglichene Geschlechterverhältnis führt dazu, dass sich keiner der beiden Ehepartner übervorteilt fühlt. Für die Ko-Mediation spricht zudem die höhere Aufmerksamkeit, die sie im Doppelpack für die Mandanten aufbringen. Auch Güterichterverfahren sind eine Art von Mediation. Am Amtsgericht in Bad Homburg sind die Güterichterverfahren zahlenmäßig stark vertreten – schließlich heißt dessen Leiter seit vielen Jahren Stephan Schmidt. „Wir machen sehr gute Erfahrungen damit, bei uns ist die Erfolgsquote hoch“, sagt Schmidt der FAZ. Das Paar spare Kosten und Nerven – und das Amtsgericht Ressourcen, wenn Auseinandersetzungen schneller beigelegt und keine Beschlüsse verfasst werden müssen. Er und seine Richter- und Mediationskollegin Leichthammer würden sich daher wünschen, dass Güterichterverfahren in ganz Deutschland häufiger zum Einsatz kommen.

Im Jahr 2023 wurden laut FAZ gerade einmal 0,51 Prozent aller Familiengerichtsverfahren an Amtsgerichten an Güterichter verwiesen. In konkreten Zahlen waren das 2.691, von denen 65 Prozent erfolgreich endeten, also per Konfliktbeilegung. „Es braucht Richter, die dafür brennen, Menschen in schwierigen Situationen aufzuzeigen, wie sie konstruktiv miteinander umgehen können“, sagt Stephan Schmidt.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 21.07.2025 17:44
Quelle: www.faz.net v. 9.7.2025

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