Würzburg: Streit um Deponie im Trinkwassereinzugsgebiet soll mit Mediation gelöst werden
Darf eine Deponie der Klasse 1 für leicht belastete Stoffe in einem Trinkwasserschutzgebiet zugelassen werden? Die Stadt Würzburg und die beteiligten Organisationen fordern einen besseren Schutz der Trinkwassergewinnung vor möglichen Einflüssen durch den Deponiebetrieb der Firma Beuerlein. Bei Helmstadt will die Recyclingfirma Beuerlein aus Volkach (Lkr. Kitzingen) eine Tongrube zu einer DK1-Deponie umwidmen und dort leicht toxische Materialien entsorgen – im Trinkwassereinzugsgebiet und planreifen Wasserschutzgebiet von Würzburg. Verfüllt werden sollen Bauschutt, Gleisschotter, Bodenaushub und Schlacken. Das Bergamt Nordbayern (Regierung von Oberfranken) hatte das Vorhaben im September 2023 genehmigt.
Dagegen hatten die Stadt, die Stadtwerke und die Trinkwasserversorgung Würzburg geklagt – unter leitender Mitwirkung des damaligen Umweltreferenten und jetzigen Oberbürgermeisters Martin Heilig (Grüne). Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte den Standort bei Helmstadt gerügt: Die „menschliche Gesundheit in Gestalt des Trinkwasserschutzes“ stehe „nicht unter Abwägungsvorbehalt“. Eine Deponie sei dort nur zuzulassen, wenn der „bestmögliche“ Schutz des Wassers „für alle Zeit“ gewährleistet werden könne, etwa durch eine Abdichtung der Anlage mit „wasser- und chemikalienundurchlässigem Asphaltbeton“. Sei dies für den Betreiber zu teuer, habe das Vorhaben „notfalls zu unterbleiben“. Denn Trink- und Grundwasserschutz sei von „überragender Bedeutung“ für das „Allgemeinwohl“.
Der VGH hatte den Fall zurück ans Verwaltungsgericht Würzburg delegiert und eine Mediation zwischen den streitenden Parteien angeregt. Schon vor Monaten hatte sich eine Einigung angedeutet. Doch auf Nachfrage der Mainpost zum aktuellen Stand der Gespräche hüllen sich jetzt alle Beteiligten in Schweigen. Die Mediation sei noch nicht abgeschlossen, heißt es unisono. Man habe Vertraulichkeit vereinbart und werde sich nicht zum laufenden Verfahren äußern.