Paradigmenwechsel bei Raubkunst: Schiedsgericht statt Mediationskommission

Rund zehn Jahre nach dem Justizskandal „Schwabinger Kunstfund“ haben sich Bund und Länder darauf verständigt, künftig die Klärung von NS-Raubkunstfällen einem Schiedsgericht zu überlassen und die bisher zuständige Beratende Kommission abzuschaffen.

Wie die WELT berichtet, sollen die Entscheidungen dieses Schiedsgerichts gerichtlich überprüfbar sein und damit in einen verbindlichen rechtsstaatlichen Rahmen kommen. Das bedeutet nichts anderes als einen Paradigmenwechsel in Deutschland im Umgang mit Raubkunst. Bislang waren die Anspruchsteller darauf angewiesen, dass das Museum, in dessen Besitz sich ein fragliches Kunstwerk befindet, einem Verfahren um Rückgabe bei der Kommission zustimmte, was oft nicht der Fall war. Kernpunkt des neuen Verfahrens ist indes die Möglichkeit, auch gegen den Willen des gegenwärtigen Besitzers das Schiedsgericht einseitig anzurufen.

Deutschland ist damit weltweit das erste Land, welches sich einem verbindlichen und professionellen Schiedssystem in Raubkunstfragen stellt. Hierfür wird von Experten in ganz Europa geworben, während in anderen Ländern wie Frankreich, Niederlande, Vereinigtes Königreich und Österreich noch immer vergleichbare Mediationskommissionen das Sagen haben.

Das Beschlusspapier zur Reform der Beratenden Kommission v.13.3.2024 ist abrufbar unter https://ottosc.hm/zMrdL



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 22.04.2024 15:23
Quelle: www.welt.de v. 23.3.2024

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