Inklusion in der Schiedsgerichtsbarkeit fördern: ICC veröffentlicht Leitfaden

Die Internationale Handelskammer hat einen Leitfaden für die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in die internationale Schiedsgerichtsbarkeit und alternative Streitbeilegung veröffentlicht.

Mit Blick auf ihr erklärtes Ziel, Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion in allen Aspekten der Streitvermeidung und -beilegung voranzutreiben, hat die ICC einen Leitfaden zur Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in die internationale Schiedsgerichtsbarkeit erarbeitet und diesen nun veröffentlicht.

Eine auf Initiative der Präsidentin des Internationalen Schiedsgerichtshofs der ICC, Claudia Salomon, ins Leben gerufene Arbeitsgruppe, bestehend aus über 50 Mitgliedern aus 26 Ländern, hat unter der Leitung von Menschen mit Behinderungen eineinhalb Jahre lang den zukunftsweisenden „Guide for Disability Inclusion in International Arbitration and ADR“ erarbeitet. Er bietet Fachleuten, Schiedsrichter/innen, Schiedsinstitutionen und Verbänden klare Leitlinien, konkrete Handlungsempfehlungen und Checklisten, um Inklusion zu fördern.

ICC Germany-Generalsekretär Oliver Wieck: „Um Menschen mit Behinderungen in allen Aspekten des Schiedswesens einzubeziehen und überhaupt ein Bewusstsein für Inklusion zu schaffen, sind diese Leitlinien ein richtungsweisender Erfolg. Schiedsverfahren müssen zugänglich für alle sein. Dafür werden wir uns auch zukünftig weiter stark machen.“

Der Guide kann hier in englischer Sprache als PDF heruntergeladen werden.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 13.11.2023 14:35
Quelle: Pressemitteilung ICC Germany v. 2.11.2023

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