ROLAND Rechtsschutz bietet Kunden Konfliktunterstützung auch in nicht versicherten Rechtsgebieten
ROLAND übernimmt seit dem 1. Oktober 2023 als erster Versicherer in jedem Fall die Kosten für eine vermittelte außergerichtliche Konfliktunterstützung – ohne Ausschlüsse und schon in der Basisversicherung und unabhängig davon, ob ein Fall versichert ist oder nicht.
Dabei setzt der Rechtsschutz-Versicherer auf lösungsorientierte Alternativen, um gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. So sollen sich die streitenden Parteien weiterhin in die Augen schauen können und von nerven- sowie zeitaufreibenden Gerichtsprozessen verschont bleiben.
Die neue Konfliktlösungsunterstützung verspricht Privatkundinnen und -kunden Hilfe, selbst wenn das Anliegen nicht zu den versicherten Leistungsarten fällt, wie zum Beispiel in Erbschafts- und Scheidungssachen, bei Urheberrechtsfragen oder Schadenersatzansprüchen. ROLAND Rechtsschutz übernimmt dann die Kosten für eine vom Versicherer vermittelte außergerichtliche Konfliktunterstützung - eine telefonische Rechtsberatung oder eine Mediation. Hierbei fallen für die Kundinnen und Kunden weder Wartezeiten noch eine Selbstbeteiligung an.