Verbraucherschutz: EU-Kommission will Streitbeilegungsverfahren stärken

Die EU-Kommission hat eine Änderungsrichtlinie zur ADR-Richtlinie 2013/11/EU über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten vorgelegt. Ziel ist es, die Vorschriften zur außergerichtlichen Streitbeilegung zu vereinfachen und zu modernisieren. So soll der Anwendungsbereich um Streitigkeiten im Zusammenhang mit irreführender Werbung, dem Zugang zu Diensten und ungerechtfertigtem Geoblocking erweitert werden. Der Kommissionsvorschlag sieht zudem eine bessere Hilfestellung für Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Europäischen Verbraucherzentren vor.

Věra Jourová, die Vizepräsidentin der EU-Kommission für Werte und Transparenz, sagte, dass weniger als zwei Drittel der Verbraucherinnen und Verbraucher überhaupt bei Problemen tätig werden. Oft seien sie der Meinung, dass Streitbeilegungsverfahren zu langwierig sind und ihr Problem ohnehin nicht lösen können. Deshalb sollen die Verfahren beschleunigt und die Unternehmen dazu verpflichtet werden, innerhalb von 20 Tagen auf Anträge zur Einschaltung eines Mediators oder einer Schiedsstelle zu antworten. Diese Initiative werde das Vertrauen der Verbraucher in die wachsenden digitalen Märkte in Europa stärken.

Die Richtlinie soll sich auf alle Aspekte des EU-Verbraucherrechts erstrecken und auch für Händler außerhalb der EU von Belang sein. Dem Vorschlag zufolge soll es den Unternehmen auch weiterhin freistehen, an alternativen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen oder nicht, es sei denn, spezielle EU- oder nationale Vorschriften schreiben die Teilnahme von Händlern an der außergerichtlichen Streitbeilegung vor. Wird eine alternative Streitbeilegung allerdings von einer Verbraucherin oder einem Verbraucher beantragt, muss das betreffende Unternehmen innerhalb von 20 Arbeitstagen eine Antwort geben. Dies soll das gesamte Verfahren beschleunigen und die Händler ermutigen, an dem Verfahren teilzunehmen. Darüber hinaus werden die Informationspflichten für Händler verringert.

Darüber hinaus legte die Kommission eine Empfehlung über Qualitätsanforderungen für Streitbeilegungsverfahren auf Online-Marktplätzen vor. Das Verfahren muss danach u. a. aus transparenten Verfahrensschritten bestehen und sicherstellen, dass die Mediatoren unabhängig und frei von finanziellen Interessenkonflikten sind. Weiter werden in der Empfehlung bewährte Verfahren zur Beilegung grenzüberschreitender Streitigkeiten skizziert, die von den EU-Handelsverbänden umzusetzen sind.

Der Kommissionsvorschlag muss vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet werden.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 24.10.2023 07:49
Quelle: Pressemitteilung der EU-Kommission v. 17.10.2023

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