Neue Abhilfeklage in Kraft getreten

Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbandsklagerichtlinie ist Mitte Oktober 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und damit in Kraft getreten. Damit endet vorerst ein Jahre langer Streit um die beste Lösung von Sammelklagen. Flugverspätungen, unzulässige Kontogebühren, mangelhafte Produktserien – solche Massenverfahren sollen in Zukunft von den Gerichten mit Hilfe so genannter Abhilfeklagen erledigt werden.

Die Einführung einer neuartigen Klageform – die Abhilfeklage – stärkt die Verbraucherrechte und soll die Justiz entlasten. Sie erlaubt Verbraucherverbänden, gleichartige Leistungsansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegen ein Unternehmen unmittelbar gerichtlich einzuklagen. Dieses neue Instrument kann beispielsweise bei Entschädigungsansprüchen wegen der Annullierung desselben Fluges oder bei Zinsnachzahlungsansprüchen wegen einer massenhaft verwendeten unwirksamen Vertragsklausel eines Geldinstituts zur Anwendung kommen. Damit geht die Abhilfeklage über die bisherige Musterfeststellungsklage hinaus, weil sie unmittelbar auf einen Zahlungsanspruch gerichtet ist.

Um Klagen unseriöser Verbände zu verhindern, sind besonders qualifizierte Einrichtungen zur Klage berechtigt, auch aus anderen Mitgliedstaaten der EU. Dabei müssen die Verbände Ansprüche von mindestens 50 potentiell Betroffenen vertreten. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Ansprüche, auf die sich die jeweilige Abhilfeklage bezieht, in einem Verbandsklageregister anmelden. Sie müssen also nicht selbst klagen und profitieren unmittelbar von dem Verfahren: Ihnen zustehende Beträge werden im Erfolgsfall von einem Sachwalter direkt an sie ausgezahlt.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 24.10.2023 07:37
Quelle: BMJ Pressemitteilung Nr. 61/2023 v. 12.10.2023

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