Aktuell in der ZKM

Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung – eine kritische Kommentierung (Risse, ZKM 2023, 176)

Ab 1.3.2024 gelten neue Regelungen für die Zertifizierung von Mediatorinnen und Mediatoren. Der Verfasser unterzieht die im Juli erlassene Zweite Verordnung zur Änderung der ZMediatAusbV einer kritischen Würdigung. Mit Blick auf das nahezu unverändert gebliebene Modell der Selbstzertifizierung resümiert er die jüngste Reform als verpasste Gelegenheit.


I.         Ausgangspunkt: die Ausbildung zum zertifizierten Mediator

II.        Eine Kommentierung, strukturiert nach dem PMI-Modell

1.         P wie „Plus“: Das ist gut an den Änderungen zur ZMediatAusbV

2.         M wie „Minus“: Das ist schlecht an der geänderten ZMediatAusbV

3.         I wie „Interessant“: Das bleibt abzuwarten

III.      Schlusspunkt: kein großer Wurf und eine verpasste Gelegenheit


I. Ausgangspunkt: die Ausbildung zum zertifizierten Mediator

In Deutschland kann man sich zum „zertifizierten Mediator“ ausbilden lassen. Grundlage dafür ist eine Rechtsverordnung. Die Rechtsverordnung geht auf §§ 5 Abs. 2, 6 MediationsG zurück. Sie wurde mit Wirkung zum 1.9.2017 erlassen und hört auf einen sperrigen Namen: Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren („ZMediatAusbV“). Geregelt war dort bisher, dass eine Ausbildung von 120 Zeitstunden und eine supervidierte Mediation erforderlich sind, um sich „zertifizierter Mediator“ oder „zertifizierte Mediatorin“ nennen zu dürfen. Auf dieser Grundlage haben sich seit 2017 viele tausend Menschen zu zertifizierten Mediatoren und Mediatorinnen ausbilden lassen. Das klingt nach einer echten Erfolgsgeschichte.

Zu einer ehrlichen Bestandsaufnahme gehört aber auch die ebenso verbreitete wie heftige Kritik an der Ausbildung zum zertifizierten Mediator: Weder das Ausbildungsinstitut noch der Ausbildungsgang an sich unterliegen irgendeiner staatlichen Kontrolle. Der Begriff der Zertifizierung suggeriert eine staatliche Qualitätsprüfung, doch gerade die fehlt. Fehlen tut auch eine Abschlussprüfung, die dem zukünftigen Mediator erfolgreich erworbene Mindestkenntnisse attestiert. Aus Sicht des Verbraucherschutzes ist der so selbst attestierte Titel eines „zertifizierten Mediators“ eine einzige Mogelpackung. (...)
 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 10.10.2023 10:21

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