Hessen will außergerichtliche Streitbeilegung erweitern

Auf Antrag Hessens wird sich die nächste Justizministerkonferenz am 10. November 2023 mit dem Schiedsamtswesen befassen. Anlässlich der Vorstellung der hessischen Initiative erklärte Hessens Justizminister Roman Poseck, dass das Schiedsamtswesen ein Glücksfall für unsere Gesellschaft sei.

Es stelle einen unverzichtbaren Teil unseres Rechtsstaats dar. Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner leisteten mit ihrem ehrenamtlichen Engagement einen großen Beitrag für den Rechtsfrieden. Sie seien hoch engagiert, kompetent und vor Ort verankert. Ihr erfolgreiches Wirken führt laut Poseck auch zu spürbaren Entlastungseffekten für die Justiz. Eine einvernehmliche Streitbeilegung, wie sie von den Schiedspersonen angeregt und vermittelt wird, liege zumeist im allseitigen Interesse.

Mit seiner Initiative möchte Hessens Justizminister zum einen die politische Aufmerksamkeit auf die Bedeutung des Schiedsamtswesens lenken. Zum anderen stößt er eine Diskussion über eine Ausweitung der außergerichtlichen Streitbeilegung an. Zum Aufgabenbereich der Schiedspersonen kann auch die einer Klage vorgeschaltete Streitschlichtung gehören, die bis zu Streitwerten von 750 Euro verpflichtend vorgegeben werden kann. Dieser Betrag und die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 15a Abs. 1 EGZPO gelten seit mehr als 20 Jahren unverändert. Es ist nach Ansicht von Roman Poseck an der Zeit, über eine Anhebung dieser bundeseinheitlichen Wertgrenze nachzudenken. Die Inflation in den vergangenen Jahren, aber auch die aktuelle Diskussion über die Verschiebung der Streitwertgrenze zwischen Amts- und Landgerichten sprächen dafür, auch diese Wertgrenze für die außergerichtliche Streitbeilegung anzupassen, also anzuheben.

Dadurch würde ein Signal für eine Ausdehnung der außergerichtlichen Streitschlichtung gesetzt. Das Aufgabengebiet der Schlichtungsstellen könnte dann durch entsprechende landesrechtliche Umsetzungsvorschriften erweitert werden.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 18.09.2023 14:40
Quelle: Pressemitteilung Hessisches Ministerium der Justiz v. 7.9.2023

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