Italien dehnt Pflichtmediation auf Wirtschaftsbereich aus

In Italien war bisher eine Pflichtmediation vom Gesetz in erster Linie für dingliche Rechte, Leihverträge, Teilung, Betriebsverpachtung, Erbfolge, Familienabkommen sowie Miet- und Pachtverträge vorgesehen. Seit dem 1. Juli 2023 dehnt das Cartabia-Gesetz die Pflichtmediation nun auf weitere Bereiche der Wirtschaft aus.

So müssen Konflikte, welche Konsortien, Personengesellschaften und Stille Gesellschaften betreffen bei einer anerkannten Mediationsstelle verhandelt werden, anstatt ein Gerichtsverfahren einzuleiten. Dasselbe gilt für das Bezugs-, Zuliefer- und Vertragswesen. Die Parteien, die Werkverträge sowie Franchising- und Netzwerkverträge abgeschlossen haben, müssen einen Mediationsversuch unternehmen, um ihre Konflikte beizulegen, informiert die Mediationsstelle der Handelskammer Bozen. Ausführlich zu den gesetzlichen Änderungen in Italien in Kürze in der ZKM.
 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 29.08.2023 10:52
Quelle: www.suedtirolnews.it v. 1.8.2023

zurück zur vorherigen Seite