Ombudsmann der privaten Banken hatte 2022 weniger zu tun

2022 gingen in der Schlichtungsstelle des Ombudsmanns der privaten Banken rund 10 Prozent weniger Schlichtungsanträge gegen Mitgliedsbanken ein als im Jahr 2021. Mit 5.397 Eingängen lag das Beschwerdeaufkommen jedoch über dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre.

Das höchste Antragsaufkommen war weiterhin im Gebiet des Zahlungsverkehrs mit 3.533 Eingängen zu verzeichnen, wobei hauptsächlich Themen aus dem Bereich der Kontoführung (70 Prozent) moniert wurden. Noch knapp 500 Schlichtungsanträge hatten die Rückforderung von zu Unrecht erhobenen Gebühren aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) zum Gegenstand.

Im Bereich des Kreditgeschäfts verringerte sich die Anzahl der Beschwerden mit 608 Eingängen um rund 23 Prozent. Die wirtschafts- und geldpolitischen Ereignisse des Jahres 2022 wie die historische Inflation, die Beendigung der Negativzins-Politik und die mehrfache Erhöhung des Leitzinses durch die Europäische Zentralbank führten zwar zu einer Verteuerung der Kreditbeschaffung in der Gesamtwirtschaft, gaben jedoch keinen Anlass zu mehr Beschwerden im Bereich der Verbraucherkredite. Erfreulich ist auch die Entwicklung der Eingänge zum Wertpapiergeschäft. Insgesamt lagen die Eingangszahlen in diesem Bereich rund 24 Prozent unter denen des Vorjahres. Im Bereich der Anlageberatung gingen nur noch 55 Schlichtungsanträge ein.

Die Schlichtungsstelle konnte im Berichtsjahr insgesamt 4.863 Vorgänge abschließen, in 1.549 Fällen ergingen Schlichtungsvorschläge der Ombudsleute.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 06.06.2023 07:58
Quelle: Ombudsmann der privaten Banken, Tätigkeitsbericht 2022

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