BRAK für Anpassung der außergerichtlichen Streitbeilegung an digitale Märkte

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat sich im Dezember 2022 an der Konsultation der Europäischen Kommission zur Anpassung der außergerichtlichen Streitbeilegung an digitale Märkte beteiligt. Sie begrüßt die Initiative der Kommission grundsätzlich.

Zur Motivation von Verbraucherinnen und Verbrauchern, sich im Streitfall an eine außergerichtliche Stelle zur Streitbeilegung zu wenden, müsse es klare Qualitätskriterien geben. Eine unabhängige Stelle müsse zudem die außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen regelmäßig prüfen. Außerdem sei ein System erforderlich, welches sicherstellt, dass Unternehmer sich tatsächlich an das Ergebnis des Streitbeilegungsverfahrens halten.

Weiterhin befürwortet die BRAK, dass Verbraucherinnen und Verbraucher gemeinschaftlich ein Verfahren bei einer Streitbeilegungsstelle betreiben können. Dafür müssten jedoch klare Regeln für das Recht auf Verteidigung, die Vertretung der Parteien, die Verfahrenskosten etc. vorliegen. Auch die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten mit Unternehmen, deren Sitz außerhalb der EU ist, solle möglich sein. Bei der Nutzung von Systemen zur außergerichtlichen Streitbeilegung von großen Online-Plattformen oder multinationalen Unternehmen müsse ein Rechtsbehelf gegen die Entscheidung eingelegt werden können; außerdem müsse das System in einer dem Verbraucher bekannten Sprache zur Verfügung gestellt werden und einen guten Ruf haben.

Die BRAK spricht sich für den Erhalt und die Verbesserung der bestehenden Online-Streitbeilegungsplattform aus (s. dazu Thevis, ZKM 2023, 19). Sie hält es für sinnvoll, eine Funktion bereitzustellen, über welche Verbraucherinnen und Verbraucher wie auch Unternehmen sich direkt an die zuständige Streitbeilegungsstelle wenden können (s. dazu Greger, ZKM 2022, 125).



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 06.06.2023 07:53
Quelle: BRAK-Mitteilung 1/2023, S. 36

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