Geblitzt.de: Der Schrecken der Bußgeldstellen wird 10 Jahre alt

Am 13. April 2013 war Geblitzt.de erstmals online und damit wurde eine Idee Wirklichkeit. Ein Legal-Tech Projekt wurde geboren, das viele Betroffenen nicht mehr vermissen möchten.

Der Anfang von Geblitzt.de wurde belächelt. Der deutsche Anwaltsverein war nicht nur skeptisch, er bezweifelte gegenüber dem Handelsblatt sogar, dass das Geschäftsmodell Bestand haben könne. Zehn Jahre später erweist sich diese Prognose als falsch. Das Ziel von Geblitzt.de war es, eine Rechtslücke zu schließen und Betroffenen im Verkehrsrecht zu ermöglichen, ihr Recht auf Verteidigung wahrzunehmen. Das sah bis dahin nämlich so aus: Zum Beweis der Unschuld bei einer Ordnungswidrigkeit mussten Betroffene einen Anwalt aufsuchen und diesen dann beauftragen. Und selbst bei erwiesener Unschuld und bei einer Einstellung des Verfahrens waren in den meisten Fällen die Anwaltskosten höher als das gesparte Bußgeld.

Ziel von Geblitzt.de war es, mithilfe einer Prüfung des Bußgeldbescheids durch Partneranwälte, Betroffenen möglichst kostengünstig oder sogar kostenfrei zu helfen. Dass dies nur über eine Software und digitale Angebote im Internet funktionieren würde, war von Anfang an klar. Inzwischen hat Geblitzt.de nach eigenen Angaben mehreren zehntausend Autofahrern geholfen. Und laut der Auswertungen von Geblitzt.de hat etwa jeder Dritte, der die Dienstleistung in Anspruch genommen hat, auch davon profitieren können. In diesen Fällen konnten Partneranwälte Einstellungen der Vorwürfe erreichen, die Bußgelder mindern oder anstehende Fahrverbote verhindern. Insbesondere der Blitzer-Skandal auf der A3 bei Köln hat im Jahr 2017 für große Aufmerksamkeit gesorgt. Hier wurden zirka 400.000 Autofahrer zu Unrecht geblitzt. Vielen davon hat Geblitzt.de zu ihrem Recht verholfen.

Mit der Verschärfung der Strafen im neuen Bußgeldkatalog hat Geblitzt.de sein Angebot beispielsweise auf Parkverstöße erweitert. Ziel des Unternehmens ist es zudem, in Zukunft die Erfahrungen aus dem Verkehrsrecht auch auf andere Rechtsgebiete zu übertragen, um entsprechende Dienstleistungen anzubieten. Im Bereich Arbeitsrecht ist dies mit gefeuert.de bereits gelungen.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 06.06.2023 07:47
Quelle: www.presseportal.de v. 25.5.2023

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