Österreich: Mediation nach Millionenklage wegen eines PCR-Testprogramms gefordert

Das Wiener Handelsgericht hat sich mit einer Millionenklage rund um den Hersteller der PCR-Test-Kits des Wiener Covid-Testprogramms „Alles gurgelt", Lead Horizon, auseinandersetzen müssen. Das deutsche Unternehmen CoviMedical will den Kauf von Test-Kits rückabwickeln, weil es diese für unbrauchbar hält und hat die Klage mit einem Streitwert von 3,3 Millionen Euro eingebracht. Nun werden Gespräche für eine mögliche Einigung geführt.

Streitpunkt ist eine Geschäftsbeziehung, die der führende Anbieter von Corona-Testlösungen in Deutschland im März 2022 mit Lead Horizon eingegangen ist. Die Wiener PCR-Test-Kits sollten an 200 Standorten in Deutschland flächendeckend ausgerollt werden, um allenfalls für bevorstehende Pandemie-Wellen gewappnet zu sein. Ein Kaufvertrag über eine Million Test-Kits wurde abgeschlossen, den CoviMedical nun allerdings für obsolet erachtet, da die App nicht in der Lage sei, die Testperson eindeutig zu identifizieren. Die künstliche Intelligenz (KI) der App sei entgegen der Zusicherung von Lead Horizon nicht in der Lage, die zum Test angemeldete Person fehlerfrei mit dem eingescannten Dokument bzw. dem Gesicht abzugleichen, das in die Kamera gehalten wird, behauptete CoviMedical im Vorfeld der Verhandlung.

Michael Putz, der Mehrheitseigentümer von Lead Horizon, sieht den wahren Grund für den Streit woanders. In Deutschland herrsche eine andere Gesetzeslage, wo Heimtests nach wie vor nicht erlaubt sind. Dort darf nur durch geschultes Personal bzw. allenfalls unter entsprechender Aufsicht von befugten Personen die Probe vor Ort abgenommen werden. Die Eigenschaften der für den deutschen Markt gedachten WebApp wurden immer klar kommuniziert. Das deutsche Unternehmen habe damit spekuliert, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern würde und hätte erst dann alles rückgängig machen wollen, als es einen Rückgang der Pandemiesituation gegeben habe, meinte Putz.

Nach dem Termin am Handelsgericht trafen sich die Parteien bereits zu einem ersten Gespräch. Auch der Einsatz einer Mediatorin, wie vom Richter vorgeschlagen, um zu einer Einigung zu kommen, wird derzeit austariert. Für die nächsten Schritte wurde ein weiterer Termin im Oktober am Handelsgericht vereinbart.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 23.05.2023 07:45
Quelle: Vorarlberg Online v. 8.5.2023

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