Wechselmodell ist trotz Streit der Eltern möglich

Wenn Eltern sich trennen, bleibt Ärger oft nicht aus. Was gilt beim Streit ums Kind, wenn sie nicht kooperieren wollen, ist das Wechselmodell trotzdem drin? Ein Gericht stärkt nun den Willen des Kindes. Eine Woche bei Papa, eine bei Mama: Das paritätische Wechselmodell ist eine Möglichkeit, wie getrennt lebende Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht ihr Kind betreuen können.

Voraussetzung für das Modell ist in der Regel, dass die Eltern miteinander kooperieren und kommunizieren. Doch es gibt Ausnahmen. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden (Az.: 21 UF 304/21), in dem sich ein 12-jähriger Junge während des Verfahrens mehrfach trotz des Elternstreits eindeutig für das Wechselmodell ausgesprochen hatte.

Würde man den Willen des knapp 12-Jährigen ignorieren, berge dies die Gefahr, seine kindliche Selbstwirksamkeitserwartung zu schwächen, meinten die Dresdener Richter. Negative Folgen für seine psychische Entwicklung seien denkbar. Bei der Entscheidung über das Wechselmodell müsse das Kindeswohl berücksichtigt werden. Ob die Eltern kooperieren und kommunizieren können, sei dabei nur ein Gesichtspunkt. Dieser Aspekt könne im Einzelfall zurücktreten. Trotz Streitigkeiten der Eltern kann das Wechselmodell danach für das Kind eine gute Lösung sein.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 09.05.2023 14:05
Quelle: dpa v. 2.5.2023

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