Neue Abhilfeklage: Verbraucher sollen schneller zu ihrem Recht kommen

Das Bundeskabinett hat kürzlich den von dem Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann vorgelegten Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbandsklagerichtlinie beschlossen. Anders als nach der bisherigen Musterfeststellungsklage sollen Verbraucherinnen und Verbraucher direkt im Rahmen der neuen Abhilfeklage Geld bekommen und nicht wie bisher nach der Feststellungsklage eine Leistungsklage erheben müssen. Die Justiz soll dadurch im Bereich der Massenverfahren spürbar entlastet werden.

Das Kernstück des Gesetzentwurfs ist das neue Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG). Es bündelt die bisher in der Zivilprozessordnung (ZPO) enthaltenen Regelungen über die Musterfeststellungsklage und entwickelt sie fort. Die Einführung einer neuartigen Klageform – die Abhilfeklage – stärkt die Verbraucherrechte und soll die Justiz entlasten. Sie erlaubt Verbraucherverbänden, gleichartige Leistungsansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegen ein Unternehmen unmittelbar gerichtlich einzuklagen. Dieses neue Instrument kann beispielsweise bei Entschädigungsansprüchen wegen der Annullierung desselben Fluges oder bei Zinsnachzahlungsansprüchen wegen einer massenhaft verwendeten unwirksamen Vertragsklausel eines Geldinstituts zur Anwendung kommen.

Um Klagen unseriöser Verbände zu verhindern, sind besonders qualifizierte Einrichtungen zur Klage berechtigt, auch aus anderen Mitgliedstaaten der EU. Dabei müssen die Verbände Ansprüche von mindestens 50 Betroffenen vertreten. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Ansprüche, auf die sich die jeweilige Abhilfeklage bezieht, in einem Verbandsklageregister anmelden. Sie müssen also nicht selbst klagen und profitieren unmittelbar von dem Verfahren: Ihnen zustehende Beträge werden im Erfolgsfall von einem Sachwalter direkt an sie ausgezahlt.

Kleine Unternehmen werden im Gesetzentwurf Verbraucherinnen und Verbrauchern gleichgestellt, d. h. auch sie profitieren von der Abhilfeklage. Die gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung der EU-Verbandsklagerichtlinie müssen am 25. Juni 2023 in Kraft treten.

Den Regierungsentwurf ist auf der Website des BMJ veröffentlicht.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 18.04.2023 15:40
Quelle: BMJ online

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