Referentenentwurf zur Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung liegt vor

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat den lange erwarteten Referentenentwurf zur zweiten Novelle der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) nunmehr vorgelegt. Es handelt sich um die zweite Novelle in gut zwei Jahren. Ziel dieser Initiative des Verordnungsgebers ist es, die Ausbildung zum Mediator/in besser auf die Anforderungen in der Praxis anzupassen.

Der Entwurf basiert im Wesentlichen auf den Inhalten des Diskussionspapiers, welches das BMJ M 15. November 2021 vorgestellt hatte. Eine der wichtigsten Änderungen betreffen die bislang dem theoretischen Ausbildungslehrgang nachgelagerten vier supervidierten Praxisfälle. Diese sollen zeitlich vorgezogen und in die Ausbildung integriert werden. Die Bescheinigung darf entsprechend nur erteilt werden, wenn spätestens drei Jahre nach Beendigung des Lehrgangs fünf supervidierte Mediationen oder Co-Mediationen nachgewiesen werden. Außerdem soll der Ausbildungsumfang von 120 auf insgesamt 130 Zeitstunden erhöht. Als weitere Lerninhalte werden die Digitalkompetenz und die Kompetenz zur Durchführung von Online-Mediationen eingeführt.

Ausführliche Informationen dazu finden Sie im aktuellen ZKM-Report unter und demnächst in der ZKM – wie immer auch im Rahmen der Probemitgliedschaft.

Der Entwurf ist auf der Website des BMJ veröffentlicht.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 27.03.2023 16:09
Quelle: BMJ

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