Gerichtsmediation beendet Millionenstreit um Windenergieanlage über Mediation

Am Oberlandesgericht Oldenburg ist ein baurechtliches Großverfahren mit einem Streitwert von ca. 16 Mio. € zwischen einem lateinamerikanischen Windparkbetreiber und einem deutschen Hersteller von Windenergieanlagen in der Güterichterabteilung mit einem Vergleich beendet worden.

Ein Unternehmenskonsortium mit Interessen in Mittelamerika verband sich im Jahr 2007 vertraglich mit einer Konzerngesellschaft der ENERCON-Gruppe, um einen der windstärksten Windparks der Welt in Lateinamerika zu errichten, zu betreiben und zu warten. Ein umfassendes englischsprachiges Vertragswerk sah die Anwendung englischen Rechts und eine ICC-Schiedsklausel mit Schiedsort London vor.

Nach Einleitung zweier ICC-Schiedsgerichtsverfahren erhob der Windparkbetreiber gegen drei Konzerngesellschaften der ENERCON-Gruppe Klage vor dem Landgericht Aurich. Der Windparkbetreiber wurde von der internationalen Großkanzlei Clyde & Co. vertreten. Die Gesellschaften der ENERCON-Gruppe wurden von der Auricher Wirtschaftskanzlei Winterhoff Buss vertreten.

Nachdem das Landgericht einen Beweisbeschluss erlassen hatte, gelangte das Verfahren in der Beschwerdeinstanz zum Oberlandesgericht Oldenburg. Dort kamen die Parteien der Anregung nach, eine Verhandlung in der Güterichterabteilung (Mediationsabteilung) durchzuführen, um ihren Streit insgesamt beizulegen. Das Oberlandesgericht Oldenburg konnte den Parteien dabei die Durchführung einer Güteverhandlung vollständig in englischer Sprache anbieten. Zu zwei vollen Verhandlungstagen reisten nicht nur Mitarbeiter von ENERCON, sondern auch eine Delegation des lateinamerikanischen Betreibers nach Oldenburg.

Mit Unterstützung der Rechtsanwälte sowie der Güterichter beendeten die Parteien den Rechtsstreit schließlich erfolgreich durch einen umfassenden Vergleich, der unter anderem auch die zukünftige Versorgung des Windparkbetreibers mit Ersatzteilen regelte. Den Parteien sind dadurch erhebliche Gerichtskosten erspart worden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens umfassten auch die Mediation und beliefen sich lediglich auf 60,- €.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 14.02.2023 14:58
Quelle: Pressemitteilung des OLG Oldenburg v. 6.2.2023

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