Gericht schlägt Mediation im Streit um Freilichtbühne vor

Vor einem Jahr haben drei Anwohner der Freilichtbühne als Vertreter von insgesamt elf Betroffenen Klage beim Verwaltungsgericht (VG) Würzburg wegen „unzumutbarer Lärmbelästigung" durch den Betrieb der an ihrem Wohngebiet angrenzenden Spielstätte eingereicht.

Die Anwohner fordern vom Gericht, das Landratsamt Schweinfurt zu verpflichten, bauaufsichtlich gegen den Passionsspielverein als Betreiber der Freilichtbühne einzuschreiten und entsprechende Maßnahmen anzuordnen, damit die Anwohner keinem „unzumutbaren Lärm" mehr ausgesetzt sind. Anlässlich einer Inaugenscheinnahme der Bühne seitens des Gerichts schlug der Vorsitzende Richter den Parteien eine gerichtliche Mediation.

Gegen die Traditionsveranstaltung richtet sich die Klage der Anwohner nicht, wohl aber gegen das Nutzungskonzept nach dem Umbau des Theaterspielgeländes zu einem Kulturzentrum mit professioneller Ausstattung und Technik. Das Landratsamt Schweinfurt als Beklagte hatte die Baugenehmigung für das 2018 errichtete Zeltmembrandach – ein mit hohen öffentlichen Fördergeldern verwirklichtes 3,4-Millionen-Euro-Projekt – erteilt.

Die Freilichtbühne in Sömmersdorf wurde 1957 erbaut und bis 1998 alle fünf Jahre durch den Verein Fränkische Passionsspiele an Sonntagnachmittagen und ab 1998 auch an Samstagabenden bespielt. Weit mehr als die Hälfte der rund 700 Einwohner wirkt hier mit. 2020 wurden die Passionsspiele auf die Liste des Immateriellen Kulturerbes in Bayern aufgenommen.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 14.02.2023 14:54
Quelle: www.mainpost.de v. 8.2.2023

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