Schlichterspruch: Commerzbank muss Kunden Schadensersatz zahlen

Die Commerzbank muss einem ehemaligen Kunden ihrer Onlinetochter Comdirect einen Schadenersatz von 150 Euro zahlen, weil sie ihm im vergangenen Jahr keine Jahressteuerbescheinigung für 2021 geschickt hat. Das geht aus einem im Dezember 2022 gefällten Schlichterspruch eines Ombudsmanns der privaten Banken hervor, der dem Handelsblatt vorliegt.

Kunden, denen zu viel Abgeltungsteuer auf ihre Kapitalerträge abgezogen wurde, benötigen das Dokument, damit ihnen die zu viel gezahlten Beträge zurückerstattet werden können. Das galt auch für den Streitfall, um den es ging: Der Kunde konnte laut Schlichterspruch mit einer Steuerrückerstattung in Höhe von 5.000 Euro rechnen. Da ihm die Steuerbescheinigung aber fehlte, konnte er seine Einkommensteuererklärung nicht abgeben und kam deshalb nicht an sein Geld.

Die Bank hatte argumentiert, dass der Gesetzgeber die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung verlängert habe. Das „entlastet die Bank nicht, soweit der Steuerschuldner durch frühzeitige Abgabe eine Steuerrückerstattung erwartet“, urteilte dagegen der Ombudsmann.

Den daraus entstandenen Schaden müsse die Bank dem Kunden ersetzen. Den entstandenen Zinsschaden bezifferte er auf 150 Euro. Dabei setzte er sechs Prozent Zinsen für den erwarteten Erstattungsbetrag von 5.000 Euro für den Zeitraum Mai bis November an. Im November hatte der Kunde den Schlichter angerufen.

Ein Schlichtungsspruch des Ombudsmanns ist für die verurteilte Bank für Beträge von bis zu 10.000 Euro bindend. Es ist die erste öffentlich bekannte Schadenersatzzahlung, zu der die Commerzbank im Zusammenhang mit verspätet ausgestellten Jahressteuerbescheinigungen verurteilt wird.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 14.02.2023 14:50
Quelle: www.handelsblatt.com v. 7.2.2023

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