BMJ: Commercial Courts auf dem Vormarsch

Wie sich aus einem Eckpunktepapier des BMJ vom 12.1.2023 ablesen lässt, strebt das BMJ an, an den OLG, aber auch an ausgewählten LG die prozessuale Möglichkeit zu eröffnen, dort Wirtschaftsstreitigkeiten anhängig zu machen, bei denen „Commercial Courts“ tätig werden. Ihr Wesensmerkmal: Das gesamte Verfahren – einschließlich auch des Urteils – kann und wird in englischer Sprache durchgeführt.

Die Besonderheit: Von einem Streitwert von einer Mio. € an haben die Parteien – einvernehmlich – sogar die Möglichkeit, erstinstanzlich eingerichtete Senate am OLG anzurufen. Die „Verbesserung“ gegenüber dem Ist-Zustand soll des Weiteren darin bestehen, dass Wortprotokolle gefertigt werden, was bei umfangreichen und tatsachenintensiven Beweisaufnahmen allemal ein erheblicher Vorteil gegenüber der bisherigen Praxis wäre.

Im Hintergrund steht dabei die Erwartung, dass sich der Gerichtsplatz Deutschland auch in großen internationalen Auseinandersetzungen einen „Standortvorteil“ verschaffen kann, der dann natürlich auch der Anwaltschaft zugutekommen würde. Die ersten Erfahrungen mit solchen „Commercial Courts“, wie sie vor allem am LG und OLG Stuttgart inzwischen gemacht worden sind, belegen, dass die eingeschlagene Richtung in jeder Hinsicht begrüßenswert ist. Doch liegt es letztlich an den streitenden Parteien selbst, ob sie diesen „Sonderweg“ gehen wollen. Denn die Gerichte werden, wenn denn die Bundesländer einen „Commercial Court“ eingerichtet haben, sprach- und vor allem auch höchst sachkundige Richter bereithalten.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 31.01.2023 12:10
Quelle: Eckpunktepapier des BMJ, Januar 2023 (https://ottosc.hm/TZHtj)

zurück zur vorherigen Seite