Commerzbank: Ombudsmann der privaten Banken sieht Haftungsrisiken wegen fehlender Steuerbescheinigungen

Die IT-Probleme rund um nicht ausgestellte Jahressteuerbescheinigungen sind ein Ärgernis für die Commerzbank. Nun warnt der Ombudsmann der privaten Banken sogar vor möglichen Haftungsansprüchen der Kunden, wie das Handelsblatt berichtet.

Das Debakel bei der Commerzbank und ihrer Direktbank-Marke Comdirect um nicht ausgestellte Jahressteuerbescheinigungen geht weiter. Der Bank drohen womöglich Haftungsansprüche seitens der Kunden, wenn diese infolge einer IT-Panne des Instituts ihre Steuererklärung nicht rechtzeitig bis Ende Oktober abgeben konnten und damit Gefahr laufen, zu viel gezahlte Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge nicht erstattet zu bekommen. Das berichtet das Handelsblatt unter Berufung auf einen Schlichtungsspruch des Ombudsmanns der privaten Banken zugunsten eines Comdirect-Kunden.

Der Schlichter stellt in seinem verbindlichen Spruch zunächst fest, dass die IT-Probleme der Bank keine Entschuldigung für die Verspätungen bei der Erstellung von Jahressteuerbescheinigungen seien. Notfalls müsse das Institut eine Bescheinigung von Hand erstellen, die steuerlichen Detaildaten, aus der die Daten ermittelt werden können, würden dem Institut ja vorliegen.

Noch interessanter ist aber die folgende Einschätzung: "Die Bank kann das Risiko einer nicht zeitgerechten Systemumstellung nicht auf den Kunden übertragen, sodass Haftungsansprüche durchaus denkbar sind", heißt es in dem Schlichtungsspruch. Pikant ist die Einschätzung vor allem aus dem Grund, dass die Abgabefrist für die Steuererklärung Ende Oktober abgelaufen ist, ohne dass der betroffene Kunde die vom Schlichter eingeforderte Bescheinigung erhalten hätte.

Die Commerzbank hatte vor rund zwei Wochen damit begonnen, Kunden darüber zu informieren, wie sie eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragen können. Doch nicht in jedem Fall führt das zur Lösung des Problems, so das Handelsblatt. Es liege im Ermessen des zuständigen Finanzamts, ob es eine solche Verlängerung gewährt. Mindestens ein Kunde berichtete der Zeitung, die Steuerbehörde habe seinen Antrag auf Verlängerung bereits abgelehnt, da die Commerzbank derzeit nicht in der Lage sei, einen konkreten Termin zu nennen, wann sie nachliefern könne.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 15.11.2022 09:24
Quelle: www.fundsprofessionell.de und www.handelsblatt.com v. 3.11.2022

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