Große Reiseveranstalter meiden in vielen EU-Ländern die Verbraucherschlichtung

Fünf Jahre nach der erfolgreichen Gründung des europäischen Schlichtungsnetzwerks TRAVEL_NET diskutierten am 14.10.2022 in der Berliner EU-Vertretung europäische Schlichtungsstellen, Reiseunternehmen, Verbraucherorganisationen und politische Institutionen über die Stärkung der Reiseschlichtung.

TRAVEL_NET ist ein Netzwerk von 27 Schlichtungsstellen im Bereich Verkehr und Reisen aus 18 europäischen Ländern, welches 2017 auf Initiative der söp_Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr gegründet wurde.

Karolina Wojtal, Leiterin des Fachbereichs Recht/Öffentlichkeitsarbeit des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland, betonte den Schlichtungsbedarf speziell für die Reisebranche. In grenzüberschreitenden Streitigkeiten zwischen Verbraucher/innen und Unternehmen entfalle der größte Anteil auf den Bereich Reise und Verkehr. Leider beteiligten sich in vielen EU-Ländern die großen Reiseveranstalter noch nicht an der Schlichtung.

Dass es auch anders geht, zeigt ein Blick nach Frankreich: Dort hat sich der gesamte Branchenverband für alle ihm angeschlossenen Reiseunternehmen für Schlichtungsverfahren geöffnet. Dänemark geht wiederum einen anderen Weg – dort beinhaltet die obligatorische Mitgliedschaft in einem Reisesicherungsfonds auch die Verbraucherschlichtung. Während in Deutschland die großen Reiseveranstalter noch zögern, gingen namhafte Online-Reisevermittler bereits voran. Möglich wurde dies durch das Engagement des Verbands Internet Reisen (VIR).

Diese positiven Trends will die Europäische Kommission verstärken: Marie-Paule Benassi, Leiterin der Generaldirektion Verbraucherrecht und Rechtsschutz bei der Europäischen Kommission, kündigte an, dass die EU den Ausbau der Verbraucherschlichtung fördern wolle.

Mit der Schlichtung lassen sich regelmäßig aufwändige Gerichtsverfahren vermeiden. In mehr als 80 Prozent der Fälle kann die söp laut Christof Berlin den Streit zwischen den Beteiligten erfolgreich schlichten. Der Leiter der deutschen Schlichtungsstelle söp sieht noch einen weiteren Vorteil: Anders als bei kommerziellen Dienstleistern erhielten die Reisenden alle Zahlungen, auf die sie Anspruch haben – und das in voller Höhe, also ohne Provisionsabzüge oder jedwede Gebühren.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 25.10.2022 15:53
Quelle: Pressemitteilung söp v. 17.10.2022

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