Rechtsstreit um Hafenarbeiterstreik endet in Hamburg mit Vergleich

Mit der größten Streikaktion seit Jahrzehnten haben Tausende Hafenarbeiter erneut die Abfertigung von Frachtschiffen in den deutschen Nordseehäfen blockiert. Damit geraten die seit Beginn der Corona-Pandemie immer mehr gestörten Abläufe in den weltweiten Lieferketten unter zusätzlichen Druck. Vor diesem Hintergrund wollten Logistikunternehmen den Arbeitskampf nun per Gerichtsbeschluss stoppen, waren damit aber weitgehend nicht erfolgreich. In Hamburg kam es allerdings zu einem Vergleich.

„Wir lassen die Verhältnismäßigkeit von Streiks rechtlich überprüfen“, hieß es in Branchenkreisen. Arbeitsgerichte in Bremen, Oldenburg und Wilhelmshaven lehnten allerdings Anträge auf Einstweilige Verfügungen von mehreren Hafenlogistikern ab, den Warnstreik zu stoppen. Lediglich in Hamburg endete der Streit um die Rechtmäßigkeit der Warnstreiks mit einem Vergleich, wie eine Sprecherin des Gerichts mitteilte. Wie der NDR berichtete, durfte der Streik bis letzten Samstagmorgen durchgeführt werden, seither herrscht eine sechswöchige Friedenspflicht. Das Gericht hatte wohl Zweifel angemeldet, dass die Gewerkschaft Verdi beim Streikbeschluss alle formalen Voraussetzungen erfüllt habe.

Schon am 9. Juni hatten die Hafenarbeiter in Hamburg, Bremerhaven, Bremen, Wilhelmshaven, Emden und Brake an der Unterweser für einen Tag ihre Arbeit ausgesetzt. Vor drei Wochen folgte ein weiterer Warnstreik. Die Arbeitgeber, organisiert im Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS), hatten in der jüngsten Tarif-Verhandlungsrunde ihr Angebot zwar auf ein Gehaltsplus von 12,5 Prozent erhöht. Den Arbeitnehmern aber reicht das nicht, die Gewerkschaft Verdi fordert bis zu 14 Prozent für die rund 12.000 Beschäftigten in den 58 tarifgebundenen Betrieben. Das würde Deutschlands Häfen zusätzlich belasten, für die die höheren Löhne der Beschäftigten ohnehin schon ein Wettbewerbsnachteil gegenüber niederländischen und belgischen Häfen sind. Darauf wies der Hamburger Logistik-Management-Professor Jan Ninnemann vor wenigen Monaten in einer Studie hin.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 19.07.2022 11:19
Quelle: www.mopo.de + www.handelsblatt.com v. 14.7.2022

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