Güterichter abgelehnt: Chefarzt-Kündigungsstreit in Aschaffenburg geht weiter

Die Verhandlung am Landesarbeitsgericht Nürnberg zwischen dem Klinikum Aschaffenburg-Alzenau und dem früheren Chefarzt Arsh Moghaddam hat gezeigt, wie verfahren die Situation ist. Der Arzt beharrt auf seiner Wiedereinstellung. Das Klinikum will keiner Lösung zustimmen, die vermittelt, Moghaddam sei im Recht. Der frühere Unfallchirurgie-Chefarzt Moghaddam war im März 2021 überraschend entlassen worden. Seitdem streiten das Klinikum und der Medizinprofessor. Im August 2021 hatte das Arbeitsgericht Aschaffenburg Moghaddams Klage gegen die Kündigung abgewiesen, das Landesarbeitsgericht ist nun die zweite Instanz in dem Verfahren, über das am 18. August entschieden wird.

Die juristischen Vertreter des Ex-Chefarztes fordert eine Million Euro Abfindung wegen der Gehaltsansprüche seit der Kündigung, der Tatsache, dass er seitdem nicht als Chefarzt arbeiten kann sowie für die Rufschädigung. Das Klinikum lehnte diese Forderung ab. "Wir werden nichts tun, das den Eindruck erweckt, er hätte Recht bekommen", sagte der Anwalt des Klinikums, Ulrich Koos.

Richter Michael Kuhn zeigte sich erstaunt: »Eine Abfindung ist das Normalste der Welt.« Zugleich erläuterte er der Moghaddam-Seite, dass ein Arbeitsgerichtsverfahren untauglich sei, alle Vorwürfe vollumfänglich abzuarbeiten und wie von ihm gewünscht die Reputation wiederherzustellen. Er ging sogar noch einen Schritt weiter: Das Verfahren und die dabei geäußerten Vorwürfe zu Kunstfehlern habe bei ihm dazu geführt, unter allen Umständen einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden. Eine von Richter Kuhn angeregte Verhandlung beim Güterichter des Landesarbeitsgerichts lehnten beide Seiten ab.

Das Klinikum Aschaffenburg-Alzenau hat nach dem ersten Arbeitsgerichtsverfahren gegen Arash Moghaddam weitere Kündigungen ausgesprochen. Auch gegen diese wehrt sich der frühere Unfallchirurgie-Chefarzt.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 19.07.2022 11:08
Quelle: www.main-echo.de v. 17.7.2022

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