Verbraucherschlichtung Austria überzeugt mit einer Einigungsquote von 67 Prozent

Probleme mit dem Fitnesscenter und Streitigkeiten im Elektro- und Möbelhandel waren im Jahr 2021 die drei häufigsten Gründe, weshalb sich Konsument/innen an die Verbraucherschlichtung Austria wandten. Dabei spielte natürlich auch das Coronavirus wieder eine nicht unwesentliche Rolle.

Seine Bedeutung für die Antragszahlen nahm im Vergleich zum vorhergehenden Projektzeitraum aber etwas ab. Organisatorisch kam es durch das Virus aufgrund von Telearbeit und des Wegfalls persönlicher Termine aber weiterhin zu gewissen Einschränkungen. Die Schlichtungsstelle war jedoch jederzeit ohne Unterbrechung elektronisch, telefonisch und postalisch erreichbar. Neu hinzugekommen ist im Jahr 2021 die Möglichkeit, auf Kosten der Schlichtungsstelle Sachverständige zu Schlichtungsverfahren hinzuzuziehen, wenn dies zur Beantwortung von Sachfragen notwendig und sinnvoll erschien. Dies erwies sich als überaus wertvolles und zur Lösungsfindung teilweise unerlässliches Werkzeug, betont die Schlichtungsstelle Austria in ihrem Jahresbericht. Ermöglicht wurde die Beiziehung von Sachverständigen durch eine zusätzliche Förderung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Die Verbraucherschlichtung Austria konnte auch 2021 an die guten Ergebnisse der Vorjahre anknüpfen und bei deutlicher Erhöhung der Antragszahlen die Erfolgsquoten sogar noch steigern. Es wurden 8.527 allgemeine Anfragen erledigt, 1.243 neue Schlichtungsanträge entgegengenommen und 1.208 Fälle abgeschlossen. Somit wurde die Anzahl der Neuanträge gegenüber dem Vorjahr um 20 Prozent erhöht. 185 der abgeschlossenen Fälle konnten wegen eines Ablehnungsgrunds (zB Unzuständigkeit) nicht behandelt werden, in weiteren 189 Fällen lehnte das Unternehmen die Teilnahme am Verfahren von vornherein ab. Die Ausarbeitung einer Lösung war in diesen Fällen daher nicht möglich. In den verbleibenden 834 Fällen konnte 689-mal eine Einigung und 145-mal keine Einigung erzielt werden. Unter Außerachtlassung der von der Schlichtungsstelle abgelehnten Fälle ergeben sich daraus eine Teilnahmequote von 82 % und eine Einigungsquote von 67 %. Die Verfahren bei der Verbraucherschlichtung Austria basieren auf Freiwilligkeit und Lösungsvorschläge müssen nicht angenommen werden. 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 28.06.2022 14:50
Quelle: Verbraucherschlichtung Austria, Jahresbericht 2021

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