Podiumsdiskussion „20 Jahre Mediation im Gericht in Niedersachsen“ am Landgericht Osnabrück

Im Rahmen der landesweiten Veranstaltung zum Jubiläum „20 Jahre Mediation im Gericht in Niedersachsen“ fand Mitte Juni 2022 am Landgericht Osnabrück eine Podiumsdiskussion zu den Erfahrungen und möglichen Entwicklungspotentialen der gerichtlichen Güterichterverfahren statt.

Seit dem Jahr 2005 seien am Landgericht Osnabrück knapp 3.500 Güterichtergespräche durchgeführt worden, so der Vizepräsident des Landgerichts Osnabrück Axel Eichmeyer, der bereits in der Anfangsphase als Güterichter am Landgericht Osnabrück tätigt gewesen ist. Circa 80 Prozent hiervon seien erfolgreich. Die Richterinnen und Richter, die für die Tätigkeit als Güterichterinnen und -richter eine gesonderte Ausbildung erhalten, bewerten im Rahmen der Gütegespräche keine Sachverhalte, sondern erarbeiten gemeinsam mit den Parteien eine einvernehmliche Regelung. Besondere Vorgehensweisen seien hierbei das aktive Zuhören zum Herausarbeiten der jeweiligen Anliegen der Parteien, ein primär den Parteien zugewandtes Arbeiten sowie die Äußerung von Denkanstößen für die Parteien und ihre Vertreter, so Dr. Kati Zenk, die die „Anfangsphase“ der gerichtlichen Güterichterverfahren im Rahmen ihrer Promotion zu dem Thema „Mediation im Rahmen des Rechts, eine Herausforderung für die Justiz“ begleitet hat. Frau Dr. Zenk betonte ferner die positiven Erfahrungen, die durch empirische Untersuchungen einer Vielzahl gerichtlicher Güterichterverfahren festgestellt worden seien. Güterichterverfahren würden den Parteien ermöglichen, eine aus ihrer subjektiven Sicht faire Lösung zu erzielen. Dieses sei ein Aspekt, der immer wichtiger werde, da die Akzeptanz rechtsstaatlicher Entscheidungen abnehme, so die Direktorin des Amtsgerichts Bad Iburg Susanne Kirchhoff. Auch bei den Amtsgerichten habe sich das gerichtliche Mediationsverfahren mit Erfolg etabliert, so der Direktor des Amtsgerichts Bersenbrück Oliver Sporré. Das Tätigkeitsfeld der Güterichterinnen und Güterichter sei hierbei nicht nur auf Zivil- oder Familienverfahren beschränkt. Auch in Landwirtschaftsverfahren, Betreuungs- und Nachlassangelegenheiten würden Mediationsverfahren vermehrt durchgeführt.

Nicht nur im Hinblick auf die Art der betroffenen Streitigkeiten, in denen gerichtliche Mediationsverfahren Anwendung finden könnten, wurden Möglichkeiten der künftigen Fortentwicklung gesehen. Auch die Ausgestaltung der Verfahren unterliegt seit der Einführung der Regelung zu § 128a ZPO einem Wandel. So können Verhandlungen durch Übertragung von Ton- und Bildsignalen an einen anderen Ort als dem Gericht durchgeführt werden - zum Beispiel durch die Dienste Skype, Teams oder Zoom. So seien insbesondere technische Veränderungen zur Führung von Einzelgesprächen in sogenannten „Private Rooms“ wünschenswert, hieß es von Seiten der Teilnehmer.

Die Veranstaltung ist abrufbar unter: youtube.com/watch?v=b2jyHjryU9c



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 28.06.2022 14:35
Quelle: www.landgericht-osnabrueck.niedersachsen.de v. 17.6.2022

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